Internet und Recht
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Dr. Martin Bahr Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Das LG Berlin (Urt. v. 23.10.2008 - Az.: 32 O 501/08) hat entschieden, dass ein Affiliate, der bewusst Eigenbuchungen auslöst und hierfür Provisionen vom Merchant/Netzwerk erhält. sich vorsätzlich vertragswidrig verhält.24 Dec 2008, 1:04 pmLG Berlin: Affiliate-Betrug durch Eigenbuchungen
Der Affiliate verliert dadurch nicht nur den Vergütungsanspruch, sondern er macht sich zudem auch wegen Betruges nach § 263 StGB strafbar:
Urteil im Volltext:
http://www.affiliateundrecht.de/lg-berlin-affiliate-betrug-d...
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Martin Hermanowski Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Nach meinem Verständnis bezieht sich die Klageabweisung nur auf die geforderte (und aus Sicht des Gerichts nicht notwendige) Unterlassungserklärung.28 Dec 2008, 12:29 pmRe^2: LG Berlin: Affiliate-Betrug durch Eigenbuchungen
Schadensersatz o.ä. war wohl kein Bestandteil der Verhandlung.
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Dr. Martin Bahr Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Guten Tag!29 Dec 2008, 11:15 amRe^2: LG Berlin: Affiliate-Betrug durch Eigenbuchungen
Beklagte war der Affiliate. Also ich bin der Meinung, der Affiliate ist hier der Gewinner des Verfahrens. Ihre
Schlußfolgerungen, Herr Dr. Bahr, scheinen in die völlig falsche Richtung zu weisen.
Sie sollten das Urteil lesen.
Die Klage wurde lediglich aus prozessualen Gründen verloren, inhaltlich stimmt das Gericht der Klägerseite voll zu.
Auch ging es - wie bereits richtig angemerkt wurde - "nur" um den Unterlassungsanspruch, nicht mehr. Alle Ansprüche wurden hier nicht geltend gemacht.
This post was modified on 29 Dec 2008 at 11:16 am. -
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Dr. Martin Bahr Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Guten Tag!29 Dec 2008, 1:07 pmRe^4: LG Berlin: Affiliate-Betrug durch Eigenbuchungen
Das mag schon sein, aber davon kann sich der Kläger nichts kaufen, oder? Danke, daß Sie mit mir übereinstimmen, daß der Kläger verloren hat und damit der Affiliate gewonnen. Was stört es den Affiliate, wenn > das Gericht "inhaltlich der Klägerseite voll zustimmt"?
Weil er vor dem gleichen Gericht ggf. seine sonstigen Ansprüche (z.B. Schadensersatz, Rückforderung Provisionen etc.) durchsetzen kann und dann bereits eine richterliche Einschätzung hat.
Wahrscheinlich haben Sie recht, ich sollte das Urteil komplett lesen sollte. Aber wenn man dazu keine Zeit hat, > ist es denke ich mal, sinnvoll, zumindest die Entscheidung zu lesen. Und das habe ich gemacht und daraus kann ich dem Urteil nichts für den Kläger Positives entnehmen.
Vielleicht sollte man dann einfach einmal etwas nicht kommentieren?
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