Guten Tag,
der Beitrag über die Hausverlosung hat mich nachdenklich gemacht.
Darum habe ich mir paar Fragen gestellt.
Was wäre wenn der Verkäufer sein Haus über eine Österreichische/Spanische/Londoner etc. Seite versteigert. Denn dort sind Hausverlosungen legal.
Macht er sich ebenfalls strafbar ? Und was würde passieren wenn der Losegewinner ebenfalls ein Deutscher ist.
Greift das deutsche Gesetz also auch da durch, auch wenn die Verlosung außerhalb Deutschland durchgeführt wird?
Es gibt ja mittlerweile Plattformen die deutsche Häuser verlosen (kein Quiz), deren Firmensitz aber z.B. in Belgien liegt.
Wie ist die Rechtslage?
Für Ihre Antworten danke ich im Voraus
Group: Internet und Recht
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Internet und Recht |
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Hausverlosung verboten, was ist aber mit..... ??? 06 Feb 2009, 1:33 pm

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Alexander Felde
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Re: Hausverlosung verboten, was ist aber mit..... ??? 06 Feb 2009, 11:02 pm
Guten Abend!
Greift das deutsche Gesetz also auch da durch, auch wenn die Verlosung außerhalb Deutschland durchgeführt wird?
Ja. Entscheidend ist nicht, WO der Firmensitz ist, sondern AN WELCHEN RECHTSKREIS sich das Spiel wendet.

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Dr. Martin Bahr Premium Member Group moderator
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Re^2: Hausverlosung verboten, was ist aber mit..... ??? 14 Feb 2009, 8:05 pm
Und wenn man sich nicht an einen bestimmten Rechtskreis wendet? Bei so einer Hausverlosung möchte man ja möglichst einfach viele Teilnehmer, aber ist es ja auch egal, woher diese kommen. Wenn jemand aus Indien hier ein Haus gewinnen will, warum nicht,... jeder kann mitmachen. Wo liegt nun der Rechtsraum?

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Jan-Philip Ziebold Premium Member Group moderator
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Re^3: Hausverlosung verboten, was ist aber mit..... ??? 14 Feb 2009, 9:26 pm
mitmachen. Wo liegt nun der Rechtsraum?
Die Erde - zu der Deutschland gehört ... und zum Schluss wird das Eigentum bei einem deutschen Grundbuchamt eingetragen, oder?

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Bernd F. Dollinger Premium Member Group moderator
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Re^4: Hausverlosung verboten, was ist aber mit..... ??? 15 Feb 2009, 12:16 am
Das würde ja z.B: bedeuten das z.B. eine US Firma in den USA keine Häuser/Grundstücke etc. verlosen dürfte, da der "Preis" sich nicht in den USA befindet...

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Jan-Philip Ziebold Premium Member Group moderator
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Re^6: Hausverlosung verboten, was ist aber mit..... ??? 07 Mar 2009, 10:57 pm
Wie bereits gesagt wurde, ist für die Anwendbarkeit deutschen Rechts auf derartige Verlosungen einzig und allein entscheidend, ob sich das Angebot BESTIMMUNGSGEMÄß auch an deutsche Kunden richtet.
Wenn also ein Haus in Thailand versteigert werden soll, so gilt zunächst thailändisches Recht. Wenn die Webseite nun aber die Verlosung auch in deutscher Sprache anpreist und sich ersichtlich auch an deutsche Kunden wendet, dann muss sich der Anbieter auch an deutsches Recht halten.

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Falco Henkel Premium Member
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