Internet und Recht

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  • Dr. Martin Bahr
    Dr. Martin Bahr    Premium Member   Group moderator
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    Re: Hausverlosung verboten, was ist aber mit..... ???
    Guten Abend!

    Greift das deutsche Gesetz also auch da durch, auch wenn die Verlosung außerhalb Deutschland durchgeführt wird?
    Ja. Entscheidend ist nicht, WO der Firmensitz ist, sondern AN WELCHEN RECHTSKREIS sich das Spiel wendet.
  • Jan-Philip Ziebold
    Jan-Philip Ziebold    Premium Member   Group moderator
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    Re^2: Hausverlosung verboten, was ist aber mit..... ???
    Und wenn man sich nicht an einen bestimmten Rechtskreis wendet? Bei so einer Hausverlosung möchte man ja möglichst einfach viele Teilnehmer, aber ist es ja auch egal, woher diese kommen. Wenn jemand aus Indien hier ein Haus gewinnen will, warum nicht,... jeder kann mitmachen. Wo liegt nun der Rechtsraum?
  • Bernd F. Dollinger
    Bernd F. Dollinger    Premium Member   Group moderator
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    Re^3: Hausverlosung verboten, was ist aber mit..... ???
    mitmachen. Wo liegt nun der Rechtsraum?
    Die Erde - zu der Deutschland gehört ... und zum Schluss wird das Eigentum bei einem deutschen Grundbuchamt eingetragen, oder?
  • Jan-Philip Ziebold
    Jan-Philip Ziebold    Premium Member   Group moderator
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    Re^4: Hausverlosung verboten, was ist aber mit..... ???
    Das würde ja z.B: bedeuten das z.B. eine US Firma in den USA keine Häuser/Grundstücke etc. verlosen dürfte, da der "Preis" sich nicht in den USA befindet...
  • Thomas Riemer
    Thomas Riemer
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    Re^5: Hausverlosung verboten, was ist aber mit..... ???
    Dem Domainbesitzer einer thailändischen Hausverlosung flatterte eine Unterlassungsklage der Bezirksregierung Düsseldorf ins Haus!
    Das, obwohl es sich um eine Immobilienverlosung in Thailand handelt und sich der Lebensmittelpunkt des Betreibers dort befindet.

    Weiterlesen auf http://www.hausverlosungen.biz/archives/47-Unterlassungsklag...

    Das sollte einige Fragen hier beantworten.
    Allerdings ist nicht klar, was passiert wäre, wenn sich der Verloser nicht einschüchtern lassen hätte.....

    LG, Th. Riemer
  • Falco Henkel
    Falco Henkel    Premium Member
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    Re^6: Hausverlosung verboten, was ist aber mit..... ???
    Wie bereits gesagt wurde, ist für die Anwendbarkeit deutschen Rechts auf derartige Verlosungen einzig und allein entscheidend, ob sich das Angebot BESTIMMUNGSGEMÄß auch an deutsche Kunden richtet.

    Wenn also ein Haus in Thailand versteigert werden soll, so gilt zunächst thailändisches Recht. Wenn die Webseite nun aber die Verlosung auch in deutscher Sprache anpreist und sich ersichtlich auch an deutsche Kunden wendet, dann muss sich der Anbieter auch an deutsches Recht halten.
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