Internet und Recht
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Dr. Martin Bahr Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Das LG Kassel (Urt. v. 30.04.2008 - Az.: 11 O 4057/08) hat einen bundesweiten Unterlassungsanspruch gegen nicht erlaubte gewerbliche Spielvermittlungentschieden:08 Jun 2008, 2:05 pmLG Kassel: Bundesweiter Unterlassungsanspruch gegen nicht erlaubte gewerbliche Spielvermittlung
"Leitsätze:
1. Die anpreisende Werbung eines gewerblichen Spielvermittlers ("Was würden Sie mit 1 Mio. € LOTTO-Gewinn machen?") und die Gewährung eines 5-EUR-Bonus für das erstmalige Mitmachen ("Wir schenken jedem neuen Kunden 5-EUR-Bonus für das erste Lottospiel") ist wettbewerbswidrig, wenn kein Hinweis enthalten ist, dass Personen unter 18 Jahren von der Spielteilnahme ausgeschlossen sind, und jede Erläuterung über Suchtgefahren und Hilfsmöglichkeiten fehlt.
2. Ein etwaiger Unterlassungsanspruch erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und nicht nur auf das Bundesland, in dem der klagende Mitbewerber tätig ist."
Volltext unter:
http://www.gluecksspiel-und-recht.de/urteile/Landgericht-Kas...
