Internet und Recht
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Dr. Martin Bahr Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Das OVG Münster (Az.: 4 B 606/08) hat ein Poker-Verbot aufgehoben und eine klare Absage der bislang überwiegenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte erteilt, jede Zahlung als Einsatz und somit als Glücksspiel anzusehen.11 Jun 2008, 02:22 amOVG Münster: Poker-Verbot rechtswidrig, Behörde muss erneut prüfen
In der Praxis ist durch die Entscheidung jedoch nichts gewonnen, denn das OVG Münster deutet bereits selbst in den Entscheidungsgründen an, dass die Behörde aller Voraussicht nach auf Basis anderer Rechtsgrundlagen - namentlich des § 33 d GewO - ein dann begründetes Verbot wird aussprechen können. Insofern handelt es sich bei der vorliegenden Entscheidung lediglich um einen Etappensieg.
Volltext unter:
http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20080611012644.html
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Daniel FritzThe company name is only visible to registered members.wenn pokern unser größtes problem wäre, könnten wir uns als wahrlich glückliche nation ansehen.11 Jun 2008, 09:20 amRe: OVG Münster: Poker-Verbot rechtswidrig, Behörde muss erneut prüfen
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Udo Netzel Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Interessant ist zunächst ob Pokern ein Glücks- oder ein Geschicklichkeitsspiel ist.08 Oct 2008, 10:47 pmRe^2: OVG Münster: Poker-Verbot rechtswidrig, Behörde muss erneut prüfen
in erster Linie ein Glücksspiel. Auf die Karten, die man bekommt, hat auch der beste Pokerspieler keinen Einfluss, sondern es unterliegt dem Zufallsprinzip. Natürlich reicht es nicht, ein "Glückpilz" zu sein. Eine gewisse Geschicklichkeit und ein Poker-Face gehört natürlich auch dazu :-))
Freundliche Grüße aus Berlin
Udo Netzel
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Dr. Martin Bahr Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Guten Abend!09 Oct 2008, 12:25 amRe^2: OVG Münster: Poker-Verbot rechtswidrig, Behörde muss erneut prüfen
Wieso Etappensieg? >
Interessant ist zunächst ob Pokern ein Glücks- oder ein Geschicklichkeitsspiel ist. Dazu war heute ein ganz guter Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Wie schon oben geschrieben, spielt dies keine wirkliche Rolle mehr, da Poker-Veranstaltungen auch dann verboten werden können, wenn man sie als Gewinnspiele einstuft. Insofern ist durch diese Einstufung in der Praxis nichts gewonnen.
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Frank Eschmann Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Was bedeutet das für Affiliates? Bisher bin ich nämlich davon ausgegangen, dass es sich dabei (zumindest in Deutschland) um ein illegales Glücksspiel handelt und man somit auch als Affiliate für das Angebot haftbar gemacht werden kann.17 Nov 2008, 11:15 amRe^4: OVG Münster: Poker-Verbot rechtswidrig, Behörde muss erneut prüfen
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