Internet und Recht

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  • Dr. Martin Bahr
    Dr. Martin Bahr    Premium Member   Group moderator
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    Das OVG Münster (Az.: 4 B 606/08) hat ein Poker-Verbot aufgehoben und eine klare Absage der bislang überwiegenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte erteilt, jede Zahlung als Einsatz und somit als Glücksspiel anzusehen.

    In der Praxis ist durch die Entscheidung jedoch nichts gewonnen, denn das OVG Münster deutet bereits selbst in den Entscheidungsgründen an, dass die Behörde aller Voraussicht nach auf Basis anderer Rechtsgrundlagen - namentlich des § 33 d GewO - ein dann begründetes Verbot wird aussprechen können. Insofern handelt es sich bei der vorliegenden Entscheidung lediglich um einen Etappensieg.

    Volltext unter: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20080611012644.html
  • Daniel Fritz
    Daniel Fritz
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    wenn pokern unser größtes problem wäre, könnten wir uns als wahrlich glückliche nation ansehen.
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  • Udo Netzel
    Udo Netzel    Premium Member   Group moderator
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    Interessant ist zunächst ob Pokern ein Glücks- oder ein Geschicklichkeitsspiel ist.
    in erster Linie ein Glücksspiel. Auf die Karten, die man bekommt, hat auch der beste Pokerspieler keinen Einfluss, sondern es unterliegt dem Zufallsprinzip. Natürlich reicht es nicht, ein "Glückpilz" zu sein. Eine gewisse Geschicklichkeit und ein Poker-Face gehört natürlich auch dazu :-))

    Freundliche Grüße aus Berlin
    Udo Netzel
  • Dr. Martin Bahr
    Dr. Martin Bahr    Premium Member   Group moderator
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    Guten Abend!

    Wieso Etappensieg? >
    Interessant ist zunächst ob Pokern ein Glücks- oder ein Geschicklichkeitsspiel ist. Dazu war heute ein ganz guter Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
    Wie schon oben geschrieben, spielt dies keine wirkliche Rolle mehr, da Poker-Veranstaltungen auch dann verboten werden können, wenn man sie als Gewinnspiele einstuft. Insofern ist durch diese Einstufung in der Praxis nichts gewonnen.
  • Frank Eschmann
    Frank Eschmann    Group moderator
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    Was bedeutet das für Affiliates? Bisher bin ich nämlich davon ausgegangen, dass es sich dabei (zumindest in Deutschland) um ein illegales Glücksspiel handelt und man somit auch als Affiliate für das Angebot haftbar gemacht werden kann.
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