Internet und Recht

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  • Robert Wetzlmayr
    Robert Wetzlmayr    Group moderator
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    Werte Rechtskundige,

    gesetzt den Fall:

    1. man betreibt eine Website mit deutschsprachigen Inhalten, die ohne Zugangsbeschränkungen weltweit abrufbar und in Suchmaschinen gelistet ist.
    1.a. auf einer generischen oder fremden Domain (.com, .org, .eu, .ch, .at)
    1.b. auf einer .de-Domain

    2. man möchte sich nicht mit den tlw. überraschenden Kapriolen der deutschen Normen, Regeln und Gesetze herumschlagen (siehe versuchte Neufassung des JMStV Ende 2010 oder Interpretation des Datenschutzrechts a la http://twtr.at/vaVnarT)

    3. man untersagt darum in den Nutzungsbedingungen der Website die Benutzung durch Personen, die der deutschen Rechtsprechung unterliegen

    4. man kann und will aber nicht verhindern, dass trotzdem Besucher aus dem deutschen Rechtsraum auf die Site stoßen und läuft daher Gefahr, dass diese Besucher die Nutzungsbedingungen nicht zuallererst studieren.

    Wären diese Nutzungsbedingung überhaupt juristisch wirksam? Auf welche Art, zu welcher Zeit des Besuchs müssten diese Nutzungsbedingungen dann präsentiert werden?

    Schönen Gruß,
     
    Robert Wetzlmayr
    http://talkpress.de/
    This post was modified on 23 Feb 2011 at 08:42 am.
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  • Günther Preiß
    Günther Preiß    Premium Member
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    Zunächst einmal lebt das Internet vom i.d.R. freien Zugang. Ihre Nutzungsbedingungen wären mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vergleichbar.

    Gegenüber Kaufleuten könnten diese durchsetzbar sein. Gegenüber Nichtkaufleuten nur dann, wenn sie keine überraschende Klauseln enthalten. Ihre Einschränkung wäre m.E. eine überraschende Klausel, die m.E. somit nichtig wäre.

    Also Zugangsbeschränkung via Passwort oder mit den deutschen Gesetzen leben.

    Gruß
  • Robert Wetzlmayr
    Robert Wetzlmayr    Group moderator
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    Ich ergänze um:

    5. Der Medieninhaber ist kein Deutscher und muss in seiner sonstigen Geschäftstätigkeit *nicht* mit deutschen Gesetzen leben. Vgl http://twtr.at/q3UdrbB als Beispiel.
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  • Robert Wetzlmayr
    Robert Wetzlmayr    Group moderator
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    D.O. schrieb:

    Frage: Sie wollen über Suchmaschinen sicherlich gefunden werden - wie wollen Sie dort in der Ansicht Ihr Anliegen durchsetzen?
    Das nicht, aber ich denke etwas mehr um diese Ecke:

    Mitglied der Abmahnindustrie: "Ich mahne Sie wegen der irreführenden Verwendung der Farbe Magenta ab und habe einen Screenshot als Beweis!"
    Medieninhaber: "Dieser Screenshot wurde unter Missachtung meiner Nutzungbedingungen angefertigt und verwendet! Das dürfen Sie nicht! Back to square #1!"
    This post was modified on 23 Feb 2011 at 09:41 am.
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  • Hans-Peter Bauer
    Hans-Peter Bauer    Premium Member   Group moderator
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    Robert Wetzlmayr schrieb:
    Mitglied der Abmahnindustrie: "Ich mahne Sie wegen . . .
    Hallo Herr Wetzlmayr,

    ob und wie diese Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung umgesetzt werden, steht tatsächlich in den Sternen. Ich darf an das BGH-Urteil (I ZR 102/05) aus dem Oktober 2007 erinnern, seinerzeit wurde ein erbitterter Kampf darum ausgetragen, welches Altersverifikationssystem mit welcher Schutzeinrichtung die unter 18jährigen vor Darstellungen aus dem Erwachsenenbereich schützt. Tatsächlich umgesetzt wurde das Urteil auch bei de-Plattformen nie, was in Anbetracht der Abmahn-Situation der streitenden Parteien ungewöhnlich war.

    Auch heute gilt wohl, dass eine Postadresse außerhalb Deutschlands und eine nicht-de-Domain alle hier beschlossenen Maßnahmen aushebelt und ob die Suchmaschinen ihren Teil-Ehrencodex (in Sachen Pornographie), auf den JMStV abstimmen, dürfte mehr als fraglich sein.
  • Robert Wetzlmayr
    Robert Wetzlmayr    Group moderator
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    D.O. schrieb:

    (Mir ist nicht ganz klar, wie jemand als Medieninhaber nicht mit deutschen Gesetzen leben muss, aber dann beim Thema Internet auf einmal doch ...)
    Ich hatte als Beispiel für eine mögliche Konstellation den Fall des österreichischen Magazins "profil" vs. Staatsanwaltschaft München von neulich verlinkt: http://twtr.at/q3UdrbB

    Macht das die Situation klarer?