Hallo Herr Lambertus,

die Regelverjährung des § 64 UrhG kennen Sie ja schon. Beachten Sie unbedingt, dass die Verjährung aber erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem der Urheber verstorben ist. Und hat das Werk z.B. mehrere Urheber, dann hat das auch Auswirkung auf die Schutzdauer.

Wenn Sie Ihre Frage rechtssicher beantwortet haben wollen/müssen, dann sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung des genauen Sachverhaltes beauftragen.

Beste Grüße,
Burkhard Danckert