Intellectual Property and Patent & Trade Mark Protection
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Jan H. Stütz Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Was Donald Duck mit Patentrecherche zu tun hat, jetzt auf seedmatch.de
Auf der Crowdfunding-Plattform seedmatch.de läuft gerade ein Angebot für die Patentrecherche-Crowdsourcing-Firma "BluePatent.com" .
In diesem Zusammenhang haben die einen ganz interessanten Artikel geschrieben, was Donald Duck mit Patentrecherche zu tun hat. Lesenswert!
http://blog.seedmatch.de/2011/11/03/bluepatent-teil-1-was-do...
- 06 Nov 2011, 2:34 pm
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Andreas Noack Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^2: Was Donald Duck mit Patentrecherche zu tun hat, jetzt auf seedmatch.de
Hallo,
der Ansatz, die Allgemeinheit an der Recherche nach Stand der Technik zu beteiligen, hat einen gewissen Reiz. Natürlich lassen sich damit Quellen erschließen, auf die der Auftraggeber selbst keinen Zugriff hat.
Andererseits ist zumindest in vielen patentrechtlichen Fällen die Detailtiefe der zu überprüfenden Patentansprüche so groß, dass erhebliche Fachkenntnis erforderlich ist um die Relevanz von Dokumenten zu erkennen. Ein weiteres Problem ist das Erfordernis einer ausführbaren Offenbarung. So mag eine Geschichte von Donald Duck zwar Geräte zeigen, die bestimmte Funktionen haben, aber kaum erklären, wie diese zu kostruieren sind, gleiches gilt für Science Fiction Romane (So verlockend auch die Aussicht wäre, die Kinokarte zzgl. Popcorn als Rechercheaufwendungen abrechnen zu können).
Bei Geschmacksmustern ist die Sachlage anders. Hier reicht es aus, dass die äußere Erscheinungsform dargestellt ist und somit zum Teil des allgemeinen Formenschatz wird.
Bei Recherchen durch die Allgemeinheit, für die der Auftraggeber ein Erfolgshonorar für relevante Dokumente verspricht, ergibt sich möglicherweise ein Interessenkonflikt für Teilnehmer. Oftmals wird die Beweisführung für die Authentizität von Dokumenten eine Zeugenaussage erfordern. Der Teilehmer aber, der ggf. als einziger diese Aussage leisten kann, ist durch das versprochene Erfolgshonorar befangen und somit nicht mehr in vollem Umfang glaubwürdig.
In wiefern dies Problem relevant ist und dem Ansatz entgegen steht, muss die Erfahrung zeigen.
Unabhängig von all dem glaube ich dass es potentiell ein grober Beratungsfehler sein kann, ein neues Lustiges Taschenbuch oder einen Science Fiction Film auszulassen.
Mit freunlichem Gruß
A. Noack
- 08 Nov 2011, 8:46 pm
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Jan H. Stütz Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^3: Was Donald Duck mit Patentrecherche zu tun hat, jetzt auf seedmatch.de
Hallo,
ich schließe mich absolut der Meinung an, dass man unter Umständen einen Beratungsfehler begeht, wenn man fahrlässig ein lustiges Taschenbuch oder einen guten Science-Fiction Film bei einer Recherche nach dem Stand der Technik auslässt. :-)
Die Beteiligung der "Gemeinschaft" an einer Stand der Technik Recherche ist in der Tat etwas erklärungsbedürftig. Der Bergiff "Gemeinschaft" im Sinne des Geschäftsmodells von BluePatent ist nicht als eine feste Gruppe von Personen zu verstehen, sondern entspricht eher dem Begriff "Fachmann" aus dem Patentwesen. Das Bedeutet, dass die "Gemeinschaft" bei einer Stand der Technik Recherche zu einem Geschmacksmuster (Design-Patent) ganz anders zusammengesetzt ist, als die Gemeinschaft bei der Stand der Technik Recherche zu beispielsweis einem Bremssystem.
Eine Herausforderung von BluePatent besteht darin, je nach Recherchethema die "richtige" Gemeinschaft anzusprechen. Gehen wir einmal davon aus, bei dem Rechercheaufruf handelt es sich um ein Bremsystem und gehen wir weiter davon aus, dass ein baugleiches Bremssystem schon einmal in einer Promotions-Schrift veröffentlcht wurde. Nur leider schlummert diese Doktor-Arbeit in den Tiefen der ukrainischen Staatsbibliothek. Nun gilt es den Rechercheaufruf so zu gestalten und so zu verbreiten, dass der Verfasser der Doktorarbeit oder irgendjemand sonst, der die Arbeit gelesen hat erkennt, dass der Rechercheaufruf genau mit dem Bremssystem aus der Doktorarbeit identisch ist.
Um die richtige Gemeinschaft anzusprechen, verfolgt BluePatent zwei Wege.
1. Die auf der Plattform bluepatent.com registrierten technischen Experten geben ihr Spezialgebiet an. Dies soll in Zukunf angelehnt an IPC-Klassen erfolgen. So können die richtigen technischen Experten unter den bei bluepatent.com registrierten usern bei einem Rechercheaufruf angeschriben werden.
2. Smart Broadcasting: Wir sind davon überzeugt, dass technische Experten im Internet je nach ihrem Spezialgebiet Spuren hinterlassen (z.B. Veröffentlichungen, Foren etc.). Diese tracken wir mit Hilfe eines Kooperationspartners, extrahieren mittels Datamining einen Kontaktweg (email) und können so für einen Recherchefall gezielt neue Rechercheure für das entsprechende Spezialgebiet gewinnen.
Damit der technische Experte auch erkennt, dass es sich bei dem Rechercheaufruf um beispielsweise das Bremssystem aus seiner Doktorarbeit handelt, haben wir den "BluePrint" erfunden.
Der "BluePrint" ist eine Abfragemaske, welche quasi eine erweiterte Merkmalsanalyse ist. Der technische Experte überprüft so Merkmal für Merkmal, ob sein Dokument mit dem Rechercheaufruf übereinstimmt. Dabei muss er angeben, wo (Textstelle, Zeichnung etc.) das Merkmal offenbart ist und ob das Merkmal direkt, implizit oder ähnlich offenbart ist. Einzelne Bergiffe aus den Merkmalen werden zudem durch Verweise etc. erklärt.
Wir gehen davon aus, dass der technische Experte - falls erforderlich - auch Zeugen benennen kann, die eine Veröffentlchung bestätigen können.
Viele Grüße,
Jan H. Stütz
- 10 Nov 2011, 5:39 pm
