IT-Connection

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  • Andreas Kempcke
    Andreas Kempcke    Premium Member
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    BGH zum Verkauf von Recovery-CD´s und Markenrecht
    Dem Softwarehersteller Microsoft war es schon immer ein Dorn im Auge, wenn Software wie ein Betriebssystem wie Windows oder das Office-Paket, welches ursprünglich mit einem PC zusammen verkauft wurde, später weiterverkauft wurde.
    Urheberrechtlich war den Verkäufen aufgrund des Erschöpfungsgrundsatzes kaum beizukommen. Software, die auf einem Datenträger mit Zustimmung des Urhebers in den Verkehr gebracht wurde, darf in der Regel auch weiterverkauft werden.
    Den Erschöpfungsgrundsatz gibt es auch im Markenrecht und hier war Microsoft jetzt erfolgreich:

    Eine Urteilsbesprechung finden Sie hier:

    http://internetrecht-rostock.de/markenrecht-recovery-cd.htm

    Andreas Kempcke
    http://www.internetrecht-rostock.de
  • Martin Seiler
    Martin Seiler    Premium Member
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    Re: BGH zum Verkauf von Recovery-CD´s und Markenrecht
    Vielen Dank für diesen Hinweis zu einem interessanten Thema - richtig konkret ist das aber noch nicht - auf der von Ihnen verlinkten Seite heißt es weiter:

    "Dies könnte bedeuten, dass der Verkauf von Datenträgern und Echtheitszertifikat ggf. auch weiterhin zulässig ist, wenn das Echtheitszertifikat nicht auf den Datenträger angebracht, sondern gesondert verkauft wird. Dies können wir an dieser Stelle jedoch noch nicht genau beurteilen."

    Schade.

    Viele GRüße,

    M. Seiler
  • Andreas Kempcke
    Andreas Kempcke    Premium Member
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    Re^2: BGH zum Verkauf von Recovery-CD´s und Markenrecht
    Leider liegt bislang lediglich eine Pressemitteilung des BGH vor. Deshalb ist derzeit noch unklar, wie der entschiedene Sachverhalt konkret lag. Dies ist in der Tat schade, weil nun abgewartet werden muss, bis die Entscheidung selbst vorliegt. Wir müssen uns also leider etwas in Geduld üben.

    Viele Grüße aus Rostock
    Andreas Kempcke
    http://www.internetrecht-rostock.de