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Rolf Albrecht Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.DENIC muss bei missbräuchlicher Domainregistrierung handeln
Und zwar immer dann, wenn die Domainregistrierung erkennbar von einer unberechtigten Person erfolgt.
So hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 27. Oktober 2011, Az.: I ZR 131/10).
Erfolgreich war in diesem Gerichtsverfahren der Freistaat Bayern. Dieser hatte festgestellt, dass unter anderem die Domain „regierung-oberfranken.de“ durch eine Person registriert worden war, die im Ausland ihren Sitz hatte. Daraufhin wurde die DENIC zur Löschung aufgefordert und war dieser zunächst nicht nachgekommen.
Das Gericht entschied jedoch, dass die Klage trotz der im Laufe des gerichtlichen Verfahrens erfolgten Löschung begründet war (nachfolgend ein Auszug aus der Pressemitteilung 172/11 vom 27. Oktober 2011):
„…Zwar treffen die DENIC, die die Aufgaben der Registrierung der Domainnamen ohne Gewinnerzielungsabsicht erfüllt, nach der Entscheidung "ambiente.de" des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 251/99, BGHZ 148, 13) nur eingeschränkte Prüfungspflichten. Bei der Registrierung selbst, die in einem automatisierten Verfahren allein nach Prioritätsgesichtspunkten erfolgt, muss keinerlei Prüfung erfolgen. Aber auch dann, wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Diese Voraussetzungen lagen im Streitfall vor. Bei den Namen, auf deren Verletzung der Kläger die DENIC hingewiesen hat, handelt es sich um offizielle Bezeichnungen der Regierungen bayerischer Regierungsbezirke. Aufgrund eines solchen Hinweises kann auch ein Sachbearbeiter der DENIC, der über keine namensrechtlichen Kenntnisse verfügt, ohne weiteres erkennen, dass diese als Domainnamen registrierten Bezeichnungen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in Panama ansässigen privaten Unternehmen zustehen…“
Quelle:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/doc...
- 30 Oct 2011, 2:08 pm
