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Andreas Kempcke Premium MemberThe company name is only visible to registered members.eBay: Garantiewerbung ohne Informationen zur Garantie weiterhin wettbewerbswidrig
OLG Hamm: Garantiewerbung ohne Informationen zur Garantie bei eBay weiterhin wettbewerbswidrig
Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm Urteil vom 22.11.2011, Az. 4 U 98/11) hat sich nach dem BGH-Urteil mit der Frage beschäftigt, ob die Bewerbung mit Garantien bei eBay auch ohne die Benennung der Garantiebedingungen zulässig ist. Anders als in einem Internetshop, bei dem der Vertrag mit dem Kunden noch nicht mit dem absenden der Bestellung zu Stande kommt, werden bei eBay quasi „sofort“ Verträge geschlossen, sei es durch eine Auktionen oder durch ausüben der Sofortkaufen-Option. In diesem Fall, so konnte das BGH-Urteil interpretiert werden, muss über die gesamten Garantiebedingungen bereits im Angebot selber informiert werden. Das OLG Hamm nimmt jedenfalls an, dass bei eBay eine Bewerbung mit "volle Garantie" wettbewerbswidrig ist, da die gesamten Garantiebedingungen durch diese Formulierung nicht erläutert werden.
http://www.internetrecht-rostock.de/werbung-mit-garantie-bgh...
Die Frage der Zulässigkeit einer Garantiewerbung ohne Informationen zur Garantie bei eBay liegt übrigens bereits in einem Revisionsverfahren beim BGH.
Andreas Kempcke
http://www.internetrecht-rostock.de
- 21 Jan 2012, 1:41 pm
