IT-Connection

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  • Andreas Kempcke
    Andreas Kempcke    Premium Member
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    Europ. Textilkennzeichnungsverordnung und dt. Textilkennzeichnungsgesetz
    Internethändler, die Textilprodukte im Internet anbieten, sind verpflichtet, über die Rohstoffzusammensetzung auch in den Internetangeboten selbst zu informieren. Bisher ergab sich die Informationsverpflichtung aus dem Textilkennzeichnungsgesetz. Am 07.11.2011 ist die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung in Kraft getreten, die das Textilkennzeichnungsgesetz ablöst. Eine fehlende oder eine falsche Information zur Rohstoffzusammensetzung eines Textilerzeugnisses - auch in einem Internetangebot - ist unter anderem wettbewerbswidrig und kann zu einer Abmahnung führen. Gerade für Internethändler, die in großer Anzahl Textilien anbieten, ist dies ein mehr als gefährlicher Abmahngrund, da Verstöße gegen eine ggf. abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung hier sehr wahrscheinlich sind. Weitere Informationen finden Sie hier:

    http://internetrecht-rostock.de/textilkennzeichnung-internet...

    Andreas Kempcke
    http://www.internetrecht-rostock.de
    This post was modified on 11 Nov 2011 at 11:37 am.