IT-Connection

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  • Dr. Jörg 耶尔格 Kümmerlen 屈美尔恩
    Dr. Jörg 耶尔格 Kümmerlen 屈美尔恩    Premium Member   Group moderator   Xpert Ambassador
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    Filesharing-Abmahnung ist eine "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung"
    Hallo IT-Connection,

    Massenabmahnungen nähren so manchen Rechtsanwalt in Deutschland.
    Auf heise.de ist nun zu lesen:

    "Mit einer bemerkenswerten Entscheidung zum Thema Filesharing sorgt derzeit das Oberlandesgericht Düsseldorf für Aufregung. In seinem im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe ergangenen Beschluss (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2011/I_20_W_...) qualifiziert das OLG Abmahnungen der Kanzlei Rasch als "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung". Zudem verschob es in der Entscheidung vom 14.11.2011 die Beweislast zugunsten der Abgemahnten (Az.: I-20 W 132/11).

    Den gesamten Beitrag finden Sie hier: http://heise.de/-1413290

    Viele Grüße
    Jörg Kümmerlen
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  • Ralf Wenzel
    Ralf Wenzel    Premium Member
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    Re: Filesharing-Abmahnung ist eine "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung"
    An sollte aber dazuschreiben, dass sich die Äußerung des Gerichts auf einen konkreten Fall bezieht. Die Überschrift suggeriert eine Pauschalität der Aussage, die nicht gegeben ist.
  • Stefan Loebisch
    Stefan Loebisch    Premium Member
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    Re^2: Filesharing-Abmahnung ist eine "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung"
    Entscheidend aus der Sicht eines regelmäßig abgemahnte Anschlussinhaber vertretenden Anwaltes dürften die Aussagen zur Beweislastverteilung sein. Hier ist zu hoffen, dass sich weitere Gerichte der Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf anschließen.