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Maren Wullkopf Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Illegale Werbe-Einwilligung bei Webcast "Agieren statt reagieren"!!!
Ich glaub ich fall von Stuhl!
In dieser Gruppe wird gerade die Teilnahme an dem Webcast "Agieren statt reagieren – Verschaffen Sie Ihrer IT den Security-Vorsprung" empfohlen. Angeboten wird der Webcast vom Heise-Verlag und von Kaspersky. Vertrauenswürdig? Von wegen!!!
Mich hat's fast umgehauen, als ich auf der rechten Seite die "Datenschutzerklärung" durchgelesen habe. Da soll man also seine Einwilligung in den Erhalt von Werbung erklärt haben.
Dieser Vorgang ist in seiner ganzen Art und Aufmachung RECHTSWIDRIG!
Es ist zwar möglich, die Einwilligung in den Erhalt von Werbung zu generieren. Das kann auch im Rahmen eines solchen Webcast-Angebotes getan werden, da ist nichts dabei, abgesehen von bestimmten Koppelungsverboten, die es u.a. auch im BDSG gibt. Letztere lassen sich durch bestimmte Modalitäten entschärfen. Aber für Einwilligungserklärungen in den Erhalt von Werbung herrschen strenge gesetzliche Vorschriften (durch ein Zusammenspiel von BDSG, TMG, UWG sowie §§ 305 ff. BGB, §§1004, 823 analog BGB und sehr viel Rechtsprechung), über die sich Heise und Kaspersky geflissentlich hinwegsetzen, während kleinere Direktmarketing-Unternehmen das Vorgehen solcher schwarzen Schafe dann später auszubaden haben. Denn die kleinen und mittelständischen Unternehmen werden immer gern angegriffen, während es sich die großen Fische herausnehmen, sich Einwilligungserklärungen erteilen zu lassen, ohne sich an Gesetz und Recht zu halten. Das sorgt wiederum für eine sehr ablehnende Haltung der Gerichte gegenüber Direktmarketing, die den mittelständischen Unternehmen das Leben schwer macht.
Da ich schon seit sechs Jahren in der Direktmarketing-Branche unterwegs bin und schwarze Schafe den seriösen Unternehmen das Geschäft kaputt machen, werde ich mich mit meinen Mandanten über das weitere Vorgehen gegen Heise und Kaspersky beraten.
Heise und Kaspersky sollten es am Besten unterlassen, mit diesem SHIT von einer Einwilligungserklärung ernsthaft Direktwerbung zu machen - liebe Heise- und Kapersky-Verantwortlichen, fragen Sie nächstes Mal jemanden, der sich auskennt! Gleichwohl wünsche ich für den Webcast viel Glück und Erfolg, hätte auch dran teilgenommen, wenn das alles ordnungsgemäß gewesen wäre.
This post was modified on 06 Oct 2011 at 09:56 am.- 04 Oct 2011, 3:48 pm
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Maren Wullkopf Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^2: Illegale Werbe-Einwilligung bei Webcast "Agieren statt reagieren"!!!
Mir egal, ob das als Klotz oder als Banane gesehen wird. Die Teilnehmer dieser Gruppe werden ja zu dem Event eingeladen und sollen dann also in den Erhalt von Werbung eingewilligt haben. Das geht sie also was an. Denn sie bekommen ggf. Werbung von Heise bzw. Kaspersky. Sie sollen daher wissen
1. dass sie überhaupt eine "Einwilligung" (wenn auch eine ungültige) in den Erhalt von Werbung erteilen, wenn sie sich zu diesem Webcast anmelden, und zwar automatisch,
2. dass diese Einwilligung rechtswidrig ist und sie es sich nicht bieten lassen müssen, mit Werbung von Heise oder Kaspersky vollgemüllt zu werden.
Danke für die Mitteilung des Namens des Justiziars - den Gefallen eines diplomatischen Dienstes tue ich ihm allerdings nicht. :-)
This post was modified on 06 Oct 2011 at 09:57 am.- 04 Oct 2011, 6:48 pm
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Maren Wullkopf Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^4: Illegale Werbe-Einwilligung bei Webcast "Agieren statt reagieren"!!!
H.S.W. schrieb:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich finde diesen Artikel richtig in unserer Gruppe.
Schönen Abend H.-S. W.
Vielen Dank. :-) Ist ja eigentlich auch schade, dass die Teilnahme an dem Webcast an sowas gekoppelt wird. Heise und Kaspersky hätten es sich leisten können, alles richtig zu machen. Sie hätten dabei auch eine Einwilligung in den Erhalt von Werbung generieren können, nur eben unter bestimmten Voraussetzungen. Nicht dadurch, dass sie die Leute praktisch drauf reinfallen lassen, die eine solche Einwilligungserklärung irgendwo in der "Datenschutzerklärung" nicht vermuten und sich arglos anmelden.
So darf eine Einwilligung in den Erhalt von Werbung per Email, Fax, Telefon, SMS usw. beispielsweise nicht mit anderen Erklärungen verbunden werden, sondern muss ganz separat stehen (BGH MMR 2008, 731) und mit einer Checkbox versehen sein, die aktiviert werden muss - kein Prefilling, kein Opt-Out usw. Es gibt noch recht viele andere Voraussetzungen.
Das hätte auch bei den Teilnehmern ein besseres Gefühl hinterlassen, finde ich.
This post was modified on 06 Oct 2011 at 09:57 am.- 04 Oct 2011, 8:13 pm
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Katja Meyer Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^5: Illegale Werbe-Einwilligung bei Webcast "Agieren statt reagieren"!!!
Hallo zusammen und herzlichen Dank für die vielen Hinweise zur Registrierungsseite zu unserem Webcast bei Heise. Wie viele andere IT-Hersteller auch, nutzen wir Heise als Anbieter und Plattform für professionelle Webcasts mit dem Ziel, Interessierte über unsere aktuellen Top Themen zu informieren. Ich leite diese Hinweise gerne an Heise weiter. Viele Grüße Katja Meyer
- 04 Oct 2011, 8:53 pm
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Maren Wullkopf Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^6: Illegale Werbe-Einwilligung bei Webcast "Agieren statt reagieren"!!!
Hallo Frau Meyer,
im Falle einer Abmahnung würde Ihre Firma gleichwohl haften, und zwar verschuldensunabhängig (sog. "Störer-Haftung"). Der Streitwert in Wettbewerbsverfahren kann schon mal um die 30.000,00 € liegen (vgl. BGH CR 2011, 516). Sie sollten sich schnell und sicher der Gefahrenzone entziehen, bevor etwas passiert. Ein Verweis auf die Verantwortung von Heise hilft Ihnen nicht weiter, so verständlich das alles sein mag.
Wobei: Verständnis habe ich allenfalls noch bei kleinen Start-Up-UG's ohne Rechtsabteilung, ohne Geld und ohne Erfahrung, wenn sie sich in eine derartige Grauzone begeben. Dabei ist es sonnenklar, dass die Werbe-Einwilligung quasi "hintenrum" bei der Anmeldung zu einem interessanten Webcast erteilt werden soll und darauf gehofft wird, dass es möglichst keiner merkt.
Auch ein kleines Start-Up-Fischlein würde dafür gnadenlos vor Gericht zerrissen werden, auch wenn der Vorgang letztlich von einer Partnerfirma verbockt wurde. Mitmachen ist alles.
In diesem Sinne: bitte gehen Sie jetzt mit sehr viel Sorgfalt und Obacht vor.
Einen schönen Abend noch
Maren Wullkopf
This post was modified on 04 Oct 2011 at 10:00 pm.- 04 Oct 2011, 9:22 pm
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Norbert Keil Premium Member Group moderator Xpert AmbassadorThe company name is only visible to registered members.Re^7: Illegale Werbe-Einwilligung bei Webcast "Agieren statt reagieren"!!!
Hallo Frau Wullkopf,
herzlichen Dank fuer Ihre wertvollen Hinweise. Wir nehmen diese Sache aeusserst ernst und haben nach erfolgter telefonischer Abstimmung die Anmeldemoeglichkeit bis zur Klaerung der Sachlage ausgesetzt.
Wir bedauern, dass es zu diesem Fehler gekommen ist und entschuldigen uns fuer entstandene Unannehmlichkeiten.
Im Social Network koennen versendete Nachrichten nicht zurueckgeholt werden. Wiedergutmachung ist angestrebt. Wir werden uns selbstverstaendlich dafuer einsetzen, dass die moeglicherweise bereits illegal aufgenommenen Datensaetze beim Veranstalter geloescht werden und hoffen damit einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan zu haben. Des weiteren werden wir den Empfaengern unserer Nachrichten entsprechende Informationen zukommen lassen, um fuer eine lueckenlose Aufklaerung des Falls zu sorgen.
Danke nochmals fuer Ihren wichtigen Hinweis.
Mit freundlichen Gruessen & schoenen Abend noch
Norbert Keil
- 04 Oct 2011, 11:45 pm
