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  • Maren Wullkopf
    Maren Wullkopf    Premium Member
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    Re^14: Illegale Werbe-Einwilligung bei Webcast "Agieren statt reagieren"!!!
    F.D. schrieb:
    Ich sehe weder das Payback-Urteil berührt,
    Spätestens die sich hieran anschließende Rechtsprechung läßt keine Wünsche offen. Vgl. aktuell BGH 1. Zivilsenat, Beschluss vom 14.04.2011 - I ZR 38/10 = MMR 2011, 458:

    Orientierungssatz:
    "Eine Einwilligung in eine Werbung mit einem Telefonanruf nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG setzt, wie eine Werbung per E-Mail oder SMS - eine gesonderte nur auf die Einwilligung in die Telefonwerbung bezogene Zustimmungserklärung des Betroffenen voraus. Diesen Anforderungen genügt eine Einwilligungserklärung nicht, wenn sie sich nicht nur auf die Werbung mit einem Telefonanruf, sondern auch auf die telefonische Benachrichtigung über einen Gewinn bezieht (Fortführung BGH, 16. Juli 2008, VIII ZR 348/06, BGHZ 177, 254) (Rn.8) (Rn.9)."

    noch sehe ich
    das Kopplungsverbot als gegeben an. Der Anwendungsbereich des § 28 Abs. 3b BDSG ist nämlich sehr eng und vorliegend nicht eröffnet.
    Das wird in der Praxis üblicherweise anders gesehen. Man muss dazu natürlich auch sagen, dass solche Fragen in der Praxis gern auch mal vor Schiedsgerichten entschieden werden; noch öfter sucht man eine Einigung im Wege des Vergleichs. Daher finden sich nicht immer haufenweise Urteile darüber.

    Höchstens die Formulierung "Direktmarketing" und der Einwilligungsstext müssten wegen dem Transparenzgebot ggf. näher definiert werden.
    Sehr gut, Sie haben meinen Lieblingsfehler gefunden. :-) Über die Tatsache, dass eine Werbeeinwilligung nur für eine konkrete Werbeform erfolgen kann - beispielsweise "Email-Werbung" - gibt es bereits ausreichend Rechtsprechung. Ist quasi schon ne olle Kamelle. Grund hierfür ist u.a. die Definitionen des Begriffs "Einwilligung der betroffenen Person" in Art. 2 lit. h) der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Sehr schön dargestellt und stellvertretend für viele vgl. zu dieser Problematik z.B. OLG Hamburg 5. Zivilsenat, Urteil vom 29.07.2009, Az.: 5 U 43/08. Der Begriff "Direktwerbung" wird darüber hinaus von weiten Verkehrskreisen überhaupt nicht verstanden. Selbst wenn er verstanden wird, weiß man immer noch nicht, welche Werbeformen damit denn genau gemeint sein sollen (Roßnagel/Jandt definieren ihn in MMR 2011, 86, 90 recht eng; der Deutsche Dialogmarketing-Verband - DDV - eher weit). Der Begriff wird selbst in der Werbebranche teilweise unterschiedlich verstanden. Es mag wohl immer eine Restwahrscheinlichkeit dafür geben, dass ein Gericht das so durchgehen lässt. Die liegt m.E. aber bei deutlich unter 1 %.

     
    Würde mich wirklich interssieren, wie ein Gericht diesen Fall bewerten würde. Falls Sie da aktiv werden, wird man ja sicherlich noch davon lesen.
     

    Eigentlich biete ich denen immer noch an, die Sache vorher konstruktiv zu lösen. Da wollen eine Menge Leute Webinare abhalten und werden von Heise unnötig in eine Gefahrenzone gebracht. Ich mache hier auch deshalb so viel Druck. Die Webinare sollen weitergehen können, ohne dass für jemanden ein Schaden entstehen kann. Und bitte: ich habe den Missstand nicht verursacht, ich spreche ihn bloß an. Da hätte schon längst mal was passieren können.

    Ich bin gerne bereit, Heise dabei zu helfen, eine ordnungsgemäße Einwilligungserklärung in den Erhalt von Werbung zu formulieren. Wenn mir jetzt jemand Marketing-Absichten unterstellt: ich bin auch gerne bereit, denen die Adressen von meinem zwei schärfsten Konkurrenten im Bereich Direktmarketing zu nennen. So bekommen wir die Kuh vom Eis, das ist mir am Liebsten. Wichtiger als ein Grundsatz-Urteil, von denen es ohnehin schon genügend gibt - ich habe einen ganzen Leitz-Ordner voll nur zum Thema Einwilligung in Email- und Telefonwerbung - wäre mir eine SCHNELLE Lösung. Hier geht es nicht um einen Spielplatz für Juristen, sondern um Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

    Wenn Heise allerdings weiterhin kein Interesse an einer konstruktiven Problemlösung zeigt, sehe ich mich gezwungen, den Verlag mit rechtlichen Mitteln dazu zu bringen. Und zwar auch im Interesse aller Beteiligten.
    This post was modified on 10 Oct 2011 at 01:53 pm.
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  • Maren Wullkopf
    Maren Wullkopf    Premium Member
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    Re^17: Illegale Werbe-Einwilligung bei Webcast "Agieren statt reagieren"!!!
    Ein Jounalist von Heise war schon mehrfach auf meinem Profil. Ich weiß, dass die mitlesen.
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  • Maren Wullkopf
    Maren Wullkopf    Premium Member
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    Re^19: Illegale Werbe-Einwilligung bei Webcast "Agieren statt reagieren"!!!
    J.H. schrieb:

     
    leider bin ich urlaubsbedingt über diese Sache persönlich erst seit Montag informiert.

    In Notfällen wendet sich jedes Unternehmen an einen "Ersatz"-Anwalt.

    Obwohl wir, wie etwa auch der Kollege Decker, nicht der Ansicht sind, dass die bisherigen Formulierungen rechtswidrig sind,
    Sicher, es steht jedem Juristen frei, die ständige Rechtsprechung des BGH wie auch die allgemeine Rechtsprechung der Untergerichte für falsch zu halten. Universitätsprofessoren tun das manchmal. Abweichende Meinungen können theoretischen Mehrwert haben, wenn sie gut begründet sind. Vor Gericht hilft das alles überhaupt nichts. Die Rechtswidrigkeit der Werbeeinwilligung lässt sich nicht wegdiskutieren.


    die Anmeldungsseite in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Kanzlei hinsichtlich der Transparenz noch einmal zu optimieren.
    Endlich! Es geschehen Zeichen und Wunder. :-)

    Bei zukünftigen
    Veranstaltungen werden wir natürlich ausschließlich die aktuelle Variante verwenden.
     

    Und bis dahin???


    Etwas irritiert bin ich jedoch über den verwendeten Ton ("SHIT", "Mist")
    Jeder Co-Sponsoring-Partner, wie beispielsweise Kaspersky, riskiert z. B.
    bei der Versendung jeder einzelnen Email-Werbung eine Abmahnung. Wenn ich hier noch weitere Einzelheiten dazu preisgebe, werden zu viele Leute zu weiß im Gesicht werden. Nur so viel sei gesagt: Das ist SHIT. Großer SHIT. Über die übrigen Folgen und Probleme habe ich bereits ausführlich Stellung genommen. Das ist hier nicht einfach nur eine Talkshow über die Trikotfarben der Nationalmannschaft. Besser als die Einforderung von Nettigkeiten und Bauchpinselei wäre verantwortungsbewusstes Handeln gewesen. Auf Verantwortungsbewusstsein kann man hier jedoch lange warten... vergeblich...

    und die Vorgehensweise ("Sollten Sie weder Gespräche noch
    Kooperationen wünschen, sehe ich mich gezwungen, die Wettbewerbszentrale zu informieren.")
    In allen anderen Fällen dieser Art wird die Wettbewerbszentrale sofort informiert, ohne Vorwarnung. Man informiert sie und sie legen los, ein vorheriger Anruf oder sowas ist vollkommen unüblich. Auf die "Kleinen" wird da gleich draufgehauen. Aber, liebe Gruppe: wir haben es schließlich mit Heise zu tun und sollten lieber Ehrfurcht zeigen! Mal im Ernst: Ich kann immer noch nicht erkennen, dass die Verständigung der Wettbewerbszentrale überflüssig sein soll. Traurig.

    Ob es hier tatsächlich um den Wunsch nach einer sachlichen Auseinandersetzung in der Sache handelt oder vielleicht andere Motive dominieren, lasse ich hier mal dahingestellt.

    Oha, jetzt schlägt's 13. Wenn die Journalisten Ihres Verlages einen Missstand aufdecken und kritisieren, welche Motive verfolgen sie denn dann? Also, liebe Gruppe, wir lernen: über Heise darf man keine Kritik äußern, schon gar nicht öffentlich. Das mögen die nicht, dann hat man gleich mal die falschen Motive. Bitte immer schön sauber bleiben!
     
    Für eine sachliche Diskussion über die Probleme des Direktmarketings stehe ich jedenfalls gerne zur Verfügung.

    Aber bitte nur, wenn man in der Einwilligungserklärung und ihren Folgen kein Problem sieht. Oder zumindest der Meinung ist, die Frage der Rechtmäßigkeit sei irgendwie noch offen und unter Juristen streitig. Ist zwar nicht richtig, aber dafür nett.
     
    Gruß aus dem herbstlichen Hannover!

    Gruß zurück! Möge die Macht mit Ihnen sein.
    This post was modified on 14 Oct 2011 at 07:16 am.