IT-Connection

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  • Rolf Albrecht
    Rolf Albrecht    Premium Member   Group moderator
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    Das OLG Köln hatte bisher in einer nahezu ständigen Rechtsprechung für die urheberrechtswidrige Übernahme von Produktfotografien und Verwendung auf Internethandelsplattformen immer einen Streitwert von 6.000 EUR als vertretbar betrachtet. Diese Rechtsprechung wurde nunmehr durch eine neue Entscheidung (Beschluss vom 22. November 2011, Az.: 6 W 256/11) geändert.
    Nunmehr geht das Gericht bei der Verwendung solcher unzulässig genutzter Produktfotografien im Rahmen von Privatverkäufen nunmehr von 3.000 EUR aus und begründet dies wie folgt:
    „….Im Gesamtgefüge der vom Senat für die Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet – sei es auf Handelsplattformen wie ebay, sei es beim Filesharing in Peer-to-Peer-Netzwerken (sogenannten Tauschbörsen), sei es bei anderen urheberrechtsrelevanten Formen der Internetnutzung – heute als angemessen angesehenen Gegenstandswerte erscheint insbesondere das objektive Interesse der in ihrem Leistungsschutzrecht aus § 72 UrhG beeinträchtigten Lichtbildner an der Unterbindung von Verletzungshandlungen der hier in Rede stehenden Art mit Regelbeträgen von etwa 6.000,00 € nicht mehr angemessen bewertet. Geht es wie im Streitfall darum, gemäß §§ 97, 15 Abs. 2, 19a UrhG die weitere ungenehmigte Verwendung eines vom Antragsteller im Rahmen eines eigenen Warenangebots ohne Kopierschutz und ausdrücklichen Rechtevorbehalt ins Internet gestellten, nicht als Lichtbildwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG geschützten Fotos durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte zu verhindern, wird eine deutlich geringere Wertbemessung in der Regel ausreichen. Für den damit keineswegs als völlig unbedeutend, sondern lediglich entsprechend seinem wirt¬schaftlichen Gewicht realistisch eingeordneten Rechtsverstoß der Antragsgegnerin im Rahmen einer nachvollziehbar als Privatverkauf bezeichneten ebay-Auktion hält der Senat die Festsetzung auf 3.000,00 € für angemessen und ausreichend…“

    Quelle:
    http://www.jm.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2011/6_W_256_11_Beschl...

    Mehr erfahren Sie auch in einem Beitrag meines Kollegen Rechtsanwalt Faber im Shopbetreiber-Blog:
    http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/01/19/wird-bilderklau-...
  • Rolf Albrecht
    Rolf Albrecht    Premium Member   Group moderator
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    Ein Whitepaper zur gesamten Problematik "Bilderklau im Internet" können Sie auch hier finden:
    http://www.volke2-0.de/service/whitepaper/