IT-Connection
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Carsten KrautwaldThe company name is only visible to registered members.Pornos auf PC. Hat IT ihre Sorgfaltspflicht verletzt?
Guten Tag,
vielleicht mag meine Frage etwas sonderbar klingen, aber ich hätte gerne Klärung für den Fall - der hoffentlich in meinem beruflichen Umfeld nie eintreten wird.
Steht der IT-Verantwortliche in irgendeiner beruflichen oder persönlichen Haftung, wenn auf einem Firmen-PC (nicht seinem eigenen!) Pornos gefunden werden und es hierdurch zu einem Kündigungsfall des entsprechenden Mitarbeiters kommt?
Die Frage rührt daher, dass die IT per se Vorkehrungen zur Datensicherheit treffen muss. Unter dieser Sorgfaltspflicht fallen ja auch die regelmäßige Datensicherung und der Einsatz von Virenscannern.
Da moderne Firewallsysteme (ich persönlich kenne hier die Fortinet-Produkte sehr gut) bereits Content-Filtering anbieten, ist es ja verhältnismäßig einfach die technische Hürde zum Konsum pornografischer Inhalte zu erhöhen. Wenn ich mich als IT-Entscheider aber bewußt gegen den Einsatz dieser Techniken ausspreche, kommt das nicht einer Verletzung der Sorgfaltspflicht gleich?
Gruß
Carsten Krautwald
- 20 Dec 2011, 12:05 pm
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Carsten KrautwaldThe company name is only visible to registered members.Re^2: Pornos auf PC. Hat IT ihre Sorgfaltspflicht verletzt?
Ich wüßte nicht, daß aus einem guten Dokumentarfilm über Maßnahmen zum menschlichen Artenerhalt eine Gefahr für die Sicherheit von Daten hervorginge. ;-)
Nette Beschreibung ;)
Nicht sinnvoll erachte ich es, sich des Hebels "Datensicherheit" zu bemühen, wenn es letztlich nicht um Datensicherheit, sondern um die Durchsetzung von persönlichen Wünschen der Geschäftsführung dreht.
Es geht hier natürlich NICHT um "persönliche Wünsche" der Geschäftsführung. Jugendschutz (Auszubildende), sexuelle Belästigung, Ansehen des Unternehmens sind nur einige Stichworte, die mir pauschal einfallen und weit über "persönliche Wünsche" hinausgehen.
Das Thema Datensicherheit kommt für mich immer dann ins Spiel, wenn ich mir die Frage nach dem Ursprung der pornografischen Inhalte stelle. Ich rede hier ja nicht vom Bild-Girl, sondern von den Sachen, die aus den "Schmuddelecken" des Internets stammen.
- 20 Dec 2011, 12:52 pm
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Marc Stührenberg Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^3: Pornos auf PC. Hat IT ihre Sorgfaltspflicht verletzt?
Man kann das erschweren, weil es nicht statthaft ist, während der Arbeit und mit der minderjährigen und hübschen Azubine so etwas zu schauen, doch Wahlmethode, das zu verhindern, wird immer eine Dienstanweisung sein (im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung, in den Gesetzen).
Dazu einen vernünftigen Virenscanner und schon sollte die Haftung der IT vorbei sein.
Natürlich kann man alles, was an bekommt, auf den Index setzen, doch ist es a) ein heftiger Aufwand, b) in sehr vielen Branchen sehr nervig, wenn die Site geblockt wird, sobald "Bett" irgendwo lesbar wird (man stelle sich das bei einer Matrazenkette vor) und c) muss man dann auch sämtliche optischen und USB-Laufwerke sperren... bis hin zur Geschäftsleitung.
"Haften" wird, wie beschrieben, beim Fund der Verursacher.
- 20 Dec 2011, 1:11 pm
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Axel Carnin Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^4: Pornos auf PC. Hat IT ihre Sorgfaltspflicht verletzt?
Sofern der Betrieb einen Betriebsrat hat, fällt der Einsatz eines Inhaltsfilters sowie das Durchsuchen von Daten unter die Mitbestimmung und ist somit nicht mal eben so einfach zu regeln.
Insgesamt sind hier mehrere Problemstellungen für die IT, die eher juristischer als technischer Natur sind.
Das Scannen nach Malware und damit die Schmuddeleckenproblematik ist da eher das kleinste Problem, denn schließlich können die Filme ja auch per CD/DVD/USB-Stick kommen.
Die richtige Methode ist sicher, zunächst einmal die Wünsche der Geschäftsführung zu erfragen (ja, die Geschäftsführun hat ein Direktionsrecht und darf sich etwas wünschen), die Themen Jugendschutz und Urheberrecht (wird in solchen Fällen viel zu häufig vergessen) zu klären und dann gemeinsam mit dem Betriebsrat für eine vernünftige Regelung zu sorgen, die - so meine Erfahrung - am ehesten über Transparenz, Vertrauen und Verständnis zum gewünschten Ergebnis führt.
Eine kleine Ergänzung zum Jugendschutz: Sofern Jugendliche im Unternehmen beschäftigt sind, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sie keinen Zugang zu Ü16/Ü18-Material haben. Das ergibt sich aus den $$15 und 27 JuSchG und kann z.B. hier (
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html#BJNR2730... ) nachgelesen werden.
This post was modified on 20 Dec 2011 at 01:45 pm.- 20 Dec 2011, 1:37 pm
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Adam NowickiThe company name is only visible to registered members.Re^6: Pornos auf PC. Hat IT ihre Sorgfaltspflicht verletzt?
Mich wundert echt, wenn irgend jemand Pornos auf seinen Firmen-PC packt - als ob es daheim nicht mehr als genug Zeit dafür gäbe (wenn es schon sein muss). Selber habe ich nur eigens gemachte Immobilienfotos in die Firma eingeschleppt, damit wir sie als Bildschirmschoner-/Hintergrund nutzen können, was alle wussten und den Chef als gute Idee begeisterte. (Sowieso schaue ich lieber auf ein schönes Hochhaus als auf Schmuddelzeug. ;) ) Wenn jemand auf sowas steht, kann er es eh nicht ruhig am Arbeitsplatz geniessen - dafür ist das Auffliegen peinlich.
Eine andere Frage ist jedoch, wieso die IT-ler für den Unfug einer Einzelperson verantwortlich sein sollen. Das ist wie die einstige Diskussionen über die Verantwortung der Webprovider:
http://www.it-recht-kanzlei.de/providerhaftung-stoererhaftun...
Demnach haftet der Access-Provider überhaupt nicht und der Host-Provider muss nichts überwachen - nur auf Anforderung sperren, was bekannt wird.
- 20 Dec 2011, 2:05 pm
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Marc Stührenberg Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^7: Pornos auf PC. Hat IT ihre Sorgfaltspflicht verletzt?
Adam Nowicki schrieb:
Mich wundert echt, wenn irgend jemand Pornos auf seinen Firmen-PC packt - als ob es daheim nicht mehr als genug Zeit dafür gäbe [...]
Eventuell ist es ihm/ihr zuhause auch verboten... ;-) Dort das Risiko größer, entdeckt zu werden, oder noch weniger Gelegenheit, da die Ehefrau/der Ehemann dabei sitzt?
Gründe gibt es viele, verstehen müssen wir sie nicht.
This post was modified on 20 Dec 2011 at 02:17 pm.- 20 Dec 2011, 2:16 pm
