IT-Connection

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  • Erik Slotboom
    Erik Slotboom
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    MBO §10
    Kurze Titel nicht?

    Laut dieses Paragraph muss jede Arzt jede Tag eine Sicherung seiner Dateien machen und dabei kommt dass diese Sicherung außen Haus aufbewahrt sein muss.


    Wie machen Ihre Kunde das oder... machen Ihre Kunde das überhaupt?
    Wie viel Zeit verbringt er/sie damit?
    Was für Aufwand bringt diesen Paragraph mit sich mit?
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  • Erik Slotboom
    Erik Slotboom
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    Re^2: MBO §10
    Laut das Artikel Datenschutz in der Arztpraxis ( http://www.perspektive-mittelstand.de/Bundesdatenschutzgeset.... Kapittel EDV-System muss laufend gewartet werden und was ergebt aus Abs. 3 §10, muss der Arzt jede Änderung speichern für mindestens 10 Jahre. Die Speicherung muss auf externe Medien stattfinden.

    Laut BDSG muss jede Firma oder Praxis eine Sicherung außen Haus haben.

    Diese 2 Gesetze kombiniert ergebt dass der Arzt jede Tag eine Sicherung anlegen soll.
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  • Erik Slotboom
    Erik Slotboom
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    Re^5: MBO §10
    Hallo Herr K*,

    Im Theorie sehr einfach...

    Die Praxis erweist dass es pro Monat ungefähr 5 (Fünf!) Stunden kostet die Sicherung zu machen (ein viertel Stunde pro Tag).
    Ein Mitarbeiter des Arzt verdient etwa 50 €/ St. Das heißt also dass er 250€ verliert oder Zeit welche er besser benützen kann.

    Die Praxis erweist weiter dass es nicht so läuft wie Sie sagen. Ich hab schon viele EDV-Dienstleister gesprochen die Ärzte betreuen. Die Sicherung der Daten ist richtig einen Hammer..oft wird er nicht angelegt und wenn das doch passiert wird diese nicht mitgenommen zu Hause um ins Tresor zu legen aber wird im Schublade des Schreibtisch in der Praxis gelegt...

    Bänder. Natürlich die kennen wir schon...hatte früher auch einen Videospieler...jetzt nicht mehr.
    Ein Arzt ist kein EDV-Spezialist.Er weißt nicht wie lange er so einen Band benützen kann und wann seinem EDV-Dienstleister Ihm sagt die Bänder zu wechseln will er dass aus Kostenersparnis nicht machen. Weil Sie funktionieren doch noch immer?

    Dabei kommt noch etwas anders. Wenn man den Band verliert oder diesen wird gestohlen dann sind die Daten darauf nicht verschlüsselt. Das ergibt das jede Person die Patientendaten einsehen kann...Okay ich bin ein Niederländer aber ich glaube nicht dass das erlaubt ist laut BDSG...


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    Der Autor des Ursprungsartikels möchte nicht, dass seine Texte in Suchmaschinen auffindbar sind. Deshalb ist das Zitieren des Ursprungsartikels nicht möglich. Bitte beschränken Sie sich bei der Nennung des Namens auf den Anfangsbuchstaben.
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    This post was changed on 01 Nov 2010 at 09:39 am by Norbert Keil .
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  • Erik Slotboom
    Erik Slotboom
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    Re^6: MBO §10
    Danke Herr W*,

    Aber das ganze Problem ist dass die meisten nicht die Daten außen Hand geben wollen. Weil durch die viele verschiedene Erklärungen des BDSG weißt fast niemand mehr wie oder wo er die Daten schützen darf. Pro Bunde hat man eine andere Datenschutzbehörde die das ganze anders interpretiert als seinen Kollege in einem andere Bund.

    Dann hat man noch die hunderten von Datenschutzbeauftragter die auch wieder eine Meinung dazu haben.

    Ich kann mich vorstellen dass es für ein Arzt oder Unternehmer jetzt gar nicht mehr zu verstehen ist wie er das vernünftig machen soll.

    Der ULD in Schleswig Holstein gibt auch kein Auskunft. Wir haben davon einen Magazin bekommen was sich um Datensicherung handelt. Wir haben das Anfang Oktober angefragt und auch, muss ich ehrlich dazu sagen, schnell bekommen. Leider war das Exemplar von Januar 2001...Das Vorwort war von 1999...


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    This post was changed on 01 Nov 2010 at 09:40 am by Norbert Keil .
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