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Marek Szczerkowski Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Wankt das Schweizer Bankgeheimnis?
Die Großbank UBS weicht das Bankgeheimnis der Schweiz auf und will vertrauliche Daten von Kunden an die USA weitergeben. Außerdem hat sie sich in der Affäre um Beihilfe zur Steuerhinterziehung zur Zahlung einer Strafe und Wiedergutmachung von 780 Millionen Dollar (umgerechnet 622 Millionen Euro) an die Washingtoner Regierung bereit erklärt. Das bestätigten die US-Behörden sowie die Bank.
Ein entsprechender Vergleich zwischen der UBS, dem größten Vermögensverwalter der Welt, und der amerikanischen Staatsanwaltschaft wurde von einem Bundesrichter in Florida gebilligt, wie das Washingtoner Justizministerium mitteilte. Danach wollen die US-Behörden im Gegenzug auf eine Strafverfolgung verzichten. Sie hatten der UBS vorgeworfen, US-Bürgern durch die Schaffung von Scheinkonten bei der Verschleierung ihrer Vermögen und damit bei der Hinterziehung von in den USA fälligen Steuern geholfen zu haben.
Wie viele Kundendaten weitergegeben werden, ist noch nicht bekannt geworden. Die Genfer Zeitung "Le Temps" hatte berichtet, UBS habe sich zur Herausgabe von 250 Namen aus der Liste ihrer 20.000 Kunden bereiterklärt.
Dem Ansehen der Schweiz geschadet?
Das Schweizer Bankgeheimnis verhindert unter anderem, dass in vielen Fällen von Steuerhinterziehung Amtshilfe geleistet wird. Dass die UBS daran rüttelt, wurde von Medien und Politik scharf kritisiert. Die UBS habe mit ihrem Geschäftsverhalten dem Ansehen der Schweiz geschadet, hieß es.
"Haben Fehler gemacht"
Die UBS ist nach einer in Zürich veröffentlichten Erklärung entschlossen, die Einigung mit dem US-Justizministerium und der US- Börsenaufsicht SEC rasch umzusetzen. "Offensichtlich haben wir Fehler gemacht", erklärte UBS-Vorstandschef Marcel Rohner, der erst seit dem vergangenen Sommer im Amt ist. Kundendaten blieben vertraulich, erklärte UBS-Verwaltungsratspräsident Peter Kurer. Doch sei es nie darum gegangen, "betrügerisches Verhalten" zu schützen. Die UBS werde ein wirksames Kontrollsystem einführen, hieß es weiter.
Existenzgefährdende Klage abgewendet
Aus dem Geschäft mit in den USA wohnhaften Privatkunden muss sich die Bank auf Anordnung der Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) verabschieden. Die Behörde zeigte sich erleichtert über die Vereinbarung. Durch den Vergleich habe eine Strafanklage gegen die UBS verhindert werden können, die letztlich auch die Existenz der Großbank gefährdet hätte. Die Herausgabe "einer begrenzten Zahl von Kundendaten durch die UBS" hat die Finma nach eigenen Angaben angeordnet.
- 09 Mar 2009, 11:50 am
