ITS - International Tax Structures
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Tax Exempt(not a XING member)IStR - Qualifikationskonflikte bei atypisch stillen Gesellschaften
IStR - Qualifikationskonflikte bei atypisch stillen Gesellschaften
Von Dipl.-Finw. Michael Schmitt
Behandelt der andere Staat die Einkünfte aus der atypischen Gesellschaft als Dividenden, Zinsen oder andere Einkünfte und besteuert er sie deshalb nur als Quellensteuerland, so sind die Einkünfte bei der deutschen Steuerfestsetzung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht freizustellen, sondern voll anzusetzen und die ausländische Steuer anzurechnen. Einkünfte aus echten stillen Beteiligungen sind abkommensrechtlich jedoch Dividenden oder Zinsen.
Bei diesen Qualifikationskonflikten ist unabhängig von der Einkunftsart, in die die Einkünfte im Ausland einzuordnen sind, die Quellensteuer dann anrechenbar. Die Steuer ist auch unabhängig vom Jahr der tatsächlichen Zahlung bei der Veranlagung anrechenbar, bei der die Einkünfte angesetzt werden. Zahlungsverpflichtet muss aber der Steuerpflichtige selbst sein, nicht die Personengesellschaft als Steuersubjekt selbst (Gerrit Frotscher, Internationales Steuerrecht S. 165).
Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird dieser jedoch darauf verwiesen, dass der Ansässigkeitsstaat die Doppelbesteuerung vermeiden soll (BStBl 99 I 1121 TZ 3). Mit atypisch stillen Beteiligungen und atypisch stillen Unterbeteiligungen an einem Kommanditanteil beschäftigt sich der Aufsatz in IStR 2002 S. 329.
Ergänzend sei noch auf den Aufsatz "Die Veräußerung von Beteiligungen an Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht unter Berücksichtigung des Partnership-Reports der ÖCD" in IStR 2003 S. 290 hingewiesen. Die Autorin zeigt insbesondere die Folgerungen aus den Qualifikationskonflikten bei abweichender Behandlung als transparente oder intransparente Gesellschaft bei der Veräußerung der Anteile auf.
Ebenfalls um Veräußerungsgewinne geht es in dem Aufsatz "Behandlung von Entnahmegewinnen aus Anteilen an einer US-Immobilien-Partnership nach DBA-USA". Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es dazu leider noch nicht.
Ein abschließender Hinweis im Rahmen des Themenkomplexes 'Personengesellschaften' ist der Tagungsbericht des Düsseldorfer Forums des internationalen Steuerrechts vom 18.02.2003 in IStR 2003 Heft 12 Seite III, der sich insbesondere mit Veräußerungsgewinnen im internationalen Steuerrecht beschäftigt. Eine solche Tagung kann eine Momentaufnahme des Steuerrechts bieten und Rechtsprechungstendenzen aufzeigen. Da das Steuerrecht jedoch ständig im Fluss ist, kann schon morgen falsch sein, was noch heute richtig ist ...
Artikel vom: 30.07.2003, Kompendium IStR 2001 - 2008
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.07.2003, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
- 23 Jun 2008, 7:29 pm
