Journalismus 2.0
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Anton Simons Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Hubert Burda plädiert für ein erweitertes Leistungsschutzrecht
Das Netz bedroht die Geschäftsgrundlage der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Hubert Burda, Eigentümer der Hubert Burda Media und Präsident des Verbands der deutschen Zeitschriftenverleger, plädiert deshalb in seinem Gastbeitrag „Wir werden schleichend enteignet“ im FAZ.NET vom 1. Juli 2009 für, „vernünftige und verlässliche politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen“, damit freier und verantwortungsvoller Journalismus refinanzierbar bleibe. Die rechtliche Absicherung ihrer wirtschaftlichen Basis liege nicht nur im Interesse der Verlage, darüber hinaus sei sie „ein Selbsterhaltungstrieb unseres Rechtsstaats.“ Es gehe nämlich „um viel mehr als die rechtliche Beanspruchung eines „fairen Umgangs mit Informationen und eines fairen Anteils an der Wertschöpfung im Internet“: Es gehe darum, die Zukunft des Qualitätsjournalismus als Säule der Demokratie zu sichern. Legislative, Judikative und Exekutive unterlägen dem „sehr feinen Widerspruchverfahren einer kritischen Öffentlichkeit“, wie sie durch die Medien hergestellt werde.
Die Diskussion über Möglichkeiten, Journalismus im Internet zu finanzieren, ist nahezu so alt wie das Internet selbst. Mitte der 90er Jahre ahnte allerdings kaum jemand, dass „der Löwenanteil der Onlinewerbung nicht unmittelbar an Inhalte geknüpft sein würde, zum Beispiel an journalistische Angebote im Netz, sondern an die Algorithmen marktdominierender Suchma-schinen, die auf diese Inhalte verlinken“, heißt es in dem FAZ-Beitrag.
Heute wissen wir zwar, dass Onlinewerbung tatsächlich funktioniert. Aber die Erlöse landen – anders als im Printjournalismus – nicht bei den Unternehmen, die die journalistischen Inhalte produzieren, sondern bei den Suchmaschinen-Betreibern: Google und Yahoo erzielen online weit höhere Umsätze als die Verlage mit ihren Websites. Dass Suchmaschinen, aber auch Provider und andere Anbieter unverhältnismäßig von den Inhalten profitieren, die die Verlage für teures Geld von Journalisten erstellen lassen, hat in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Schieflage geführt.
Zwar profitieren auch die journalistischen Angebote davon, dass Suchmaschinen Nutzer an sie vermitteln, außerdem profitieren sie davon, dass sie einen Anteil an den Werbeerlösen der Suchmaschinen erhalten. Zur Finanzierung von Qualitätsjournalismus reichen diese Erlöse jedoch nicht aus. „Wir debattieren daher in zunehmendem Maße darüber, ob wir es weiter akzeptieren können, wenn andere kommerzielle Anbieter aus unseren Angeboten und damit von unserem originären journalistischen Handwerk einen größeren wirtschaftlichen Nutzen ziehen, als wir selbst es tun“, formulierte Hubert Burda. Seiner Meinung nach werden die journalistischen Online-Angebote der Verlage vom Gesetzgeber (noch) nicht ausreichend geschützt.
Wer die Leistung anderer kommerziell nutzt, der müsse dafür auch bezahlen. Dieses ökonomische Grundprinzip müsse ins digitale Zeitalter werden - andernfalls würden die Produzenten journalistischer Inhalte schleichend enteignet. Deshalb gelte es jetzt, Regeln zu definieren, ohne dabei die freie Kultur des Netzes einzuschränken. Burdas Vorschlag: Ein Leistungsschutzrecht muss her, das, „im Unterschied zum Urheberrecht der Autoren, die Rechte jener schützt, die die Werke der Autoren vermitteln.“ Diese Vermittler brauchen – auch für digitale Medien - die Sicherheit, dass ihnen das ausschließliche Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung für Presseerzeugnisse zusteht, fordert Burda. Für Film- und Musikindustrie gebe es dieses Recht bereits.
Andererseits wären viele journalistische Angebote heute ohne die Suchmaschinen gar nicht mehr wahrnehmbar. Diese Gatekeeper-Funktion der Suchmaschinen mache es erforderlich, „den Begriff des Leistungsschutzes weiter zu fassen, als es bisher geschieht.“ Dazu zählen für Burda vor allem:
• „das Recht, im Netz von den Suchmaschinen nach objektiven, nachvollziehbaren Kriterien gefunden zu werden“,
• „das Recht, an den Erlösen der Suchmaschinen fair und zu überprüfbaren Konditionen zu partizipieren“ und
• „das Recht auf Neutralität der Plattformen.“
Zu diesem Zweck müssten die Medienunternehmen mit den Suchmaschinen-Betreibern „gemeinsame Spielregeln erarbeiten.“ Damit die Verlage dieses Ziel erreichen, fordert Burda Unterstützung durch den Gesetzgeber ein.
Quelle:
http://tinyurl.com/m8bnom
siehe auch: Ulrike Langer: Dann boykottiert doch Google! -
http://tinyurl.com/mz7rme
This post was modified on 05 Jul 2009 at 10:49 pm.- 04 Jul 2009, 11:20 am
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Peter Rieger Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re: Hubert Burda plädiert für ein erweitertes Leistungsschutzrecht
Nach der Musikindustrie, eine weitere Branche, die den Schuss nicht gehört hat und lieber im Wald pfeift, als sich einfach mal zu überlegen, wie man mit der veränderten Marktsituation umgehen sollte. Technologische Entwicklung verändert die Marktrealität, das war sogar schon vor dem Internet so ... fragen Sie mal die Pferdezüchter, wie die sich fühlten, als der Verbrennungsmotor erfunden wurde. Aber das ist wohl der Ungeist der Zeit. Lieber "Protektionismus" rufen, als den Kopf benutzen. Die Stellungnahme von Herrn Burda war eine geistige Bankrotterklärung der Branche! Und Journalismus, der sich publizistisch mit dem Schutz des Journalismus beschäftigt, ist nur für Journalisten von Interesse.
- 04 Jul 2009, 11:39 am
