Quelle: Reisenetz e.V.
wie bereits hier berichtet wurde, gab es einen jahrelangen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit des Markeneintrages für den Begriff "Jugendherberge". Verhandelt wurde die Frage, ob der Begriff als eingetragene Marke des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) Bestand haben könne oder die Marke gelöscht werde, da es sich beim Begriff "Jugendherberge" um einen nicht schutzfähigen Gattungsbegriff handele.
Bereits Anfang 2009 hat das Bundespatentgericht zu Gunsten des A&O Hostels am Zoo (Berlin) entschieden, welches den Löschungsantrag für die Marke gestellt hat.
Das DJH hat in Folge Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Diese Rechtsbeschwerde wurde nun vom BGH zurückgewiesen. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Somit dürfen auch Jugendunterkünfte, die nicht dem DJH angehören, den Begriff "Jugendherberge" für sich verwenden ohne der Gefahr der Abmahnung ausgesetzt zu sein.


