- JURA - Rechtstipps für Juristen als auch Nichtjuristen

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Posts 1-3 of 3
  • Alexandra Müller
    Alexandra Müller    Premium Member
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    Kundenschutz
    Ich habe eine Frage zum Kundenschutz. Unsere Kunden haben eine Villa gemietet und nun mit dem Besitzer des Hauses direkt gesprochen. Kann ich der Agentur, die ich beauftragt habe einen Brief oder email schreiben, daß dieser Kunde unseren Stammes ist und sie uns eine Provision zahlen müssen auch wenn der Kunde nun direkt beim Besitzer bucht? Danke für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße von Alexandra Müller
  • Carsten Schulz
    Carsten Schulz    Premium Member   Group moderator
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    Re: Kundenschutz
    Sehr geehrte Frau Müller, wer steht denn bei diesem Sachverhalt
    in welchem Verhältnis? Sie und der Kunde möglicherweise in einem Mäklervertrag (§§ 652 ff BGB)
    zur Vermittlung von Mietverträgen oder Sie als Mäklerin mit der Villen-Eigentümerin?
    Und welche Rolle spielt die erwähnte Agentur?
    Ist denn deutsches Recht überhaupt anwendbar, weil Sie lt. Ihrem Xing-Profil in Italien agieren?

    Viele Grüße Carsten Schulz
  • Alexandra Müller
    Alexandra Müller    Premium Member
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    Re^2: Kundenschutz
    Sie haben ja so Recht - ich bin in Italien und da gilt bestimmt das italienische Recht.... ich wollte mal wissen wie dies in Deutschland ist.
    Das Haus wurde über eine Agentur angemietet und ich bin der Assistent des "Kunden", der über das Reisebüro gebucht hat. Ich möchte somit das Reisebüro und mich schützen. Der Kunde wird eventuell direkt beim Besitzer buchen wollen..... und dies ist meiner Ansicht nicht richtig, da ich die Mühe hatte (dieses Jahr) eine optimale Lösung für ihn zu finden. Was halten Sie davon? Kann ich mich und das Reisebüro schützen bei dem Besitzer?
    Danke für Ihren Rat!