Klimawandel ein Thema das uns alle angeht

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  • Ulrich Pfahler
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    Erneuerbare Verbände machen gemeinsame SacheSchulterschluss mit Ziel der 100-Prozent-Versorgung Österreichs
    Wien (pte/04.02.2011/15:00) - Den Akteuren der Erneuerbaren Energie in Österreich ist es gelungen, erstmals gemeinsam aufzutreten. In einer Pressekonferenz wurde heute in Wien die Gründung des "Bundesverbands Erneuerbare Energien Österreich" bekannt gegeben. Sein Ziel lautet, Kompetenzen zu bündeln und Innovationen der Energiepolitik eine Drehscheibe zu bieten. "Alle beteiligten Branchen sollen sich durch den Verband besser abstimmen und auch so agieren, in dem wir etwa Maßnahmen fördern", erklärt Verbandspräsident Josef Plank im pressetext-Interview.

    Österreich fehlt die Strategie

    Die Gründungsmitglieder des Verbands sind IG Windkraft, Kleinwasserkraft Österreich, Oesterreichs Energie, Photovoltaik Austria, Austria Solar, Österreichischer Biomasse-Verband, ARGE Kompost und Biogas und pro pellets Austria. In Summe decken sie 70 Prozent des Stromverbrauchs und 30 Prozent des Wärmeverbrauchs Österreichs ab. Die Gründungsmitglieder "vermissen eine umfassende Strategie in Österreichs Energiepolitik". Man wolle deshalb Entscheidungsträger durch vorhandene Kompetenz unterstützen und künftig noch weitere Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft an Bord holen.

    Die Idee eines gemeinsamen Verbands gibt es schon länger. "Die Zeit ist jetzt reif dafür. Es geht darum, falsche Entscheidungen zu verhindern und die 100 Prozent-Versorgung mit erneuerbarer Energie als mittelfristiges Ziel abzusichern. Den Konsens dafür gibt es unter den Verbandsmitgliedern längst", so Plank. Man sei überzeugt, dass dieser Weg eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte werde - sowohl für den Staat als auch für die Unternehmen. "Zudem geht es um die krisensichere Energieversorgung der zukünftigen Generationen."

    Gesetz über viele Jahre als Ziel

    Als konkretes politisches Ziel erklärt der Verband ein langfristig angelegtes Ökostromgesetz noch im Jahr 2011. "Die Chance besteht, da ohnehin die Novellierung des bestehenden Gesetzes ansteht. Wichtig ist, dass die Bestimmungen über das Jahr 2015 hinausreichen, um der Branche und der Wirtschaft allgemein Planungs- und Investitionssicherheit zu geben. Das Österreichische Gesetz hat zwar gute Qualität, doch war es immer auf ein Jahr beschränkt, was nicht hilfreich ist", so Plank. Das deutsche Modell sei besonders hinsichtlich seiner stets rechtzeitigen Änderung ein Vorbild, kopieren wolle man es jedoch nicht. (Ende)


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