Regionalforum Koblenz-Mittelrhein

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Posts 1-5 of 5
  • Stephan Leich
    Stephan Leich    Premium Member   Group moderator
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    Raucherkneipen in KO - Hier ist Draußen
    Auch in KO ist es bald soweit. RAUCHEN VERBOTEN. Objektiv ist Nichtraucherschutz eine gut Sache.

    Ob man es so, wie jetzt Gesetzteslage macht, sei noch dahin gestellt.
    Dieser Artikel soll keine Hasstiraden für oder gegen Rauchen beinhalten, sondern einfach aufzeichnen wo, in welchen Kneipen noch geraucht werden darf. Für Koblenz und Umgebung könnt Ihr hier Eure Szeneerfahrungen mitteilen.

    Wenn Ihr also Kneipen oder Clubs kennt, meldet sie in diesem Artikel.
    This post was modified on 05 Feb 2008 at 12:24 pm.
  • Carl-Bernhard von Heusinger
    Carl-Bernhard von Heusinger    Premium Member   Group moderator
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    Gesetzeslage
    Hier einmal die aktuelle Gesetzeslage:
    Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz

    Das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz ist in seiner Fassung vom 5. Oktober 2007 am 17. Oktober 2007 im Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. 13, Seiten 188 - 190, veröffentlicht worden und tritt am 15. Februar 2008 in Kraft. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter Downloads.

    Das Gesetz sieht ein Rauchverbot für alle Schank- oder Speiseräume sowie für alle anderen zum Aufenthalt der Gäste vorgesehenen Räume (auch Toiletten) in Gaststätten (hierzu gehören auch Straußwirtschaften, Kantinen, Vereinslokale, Diskotheken) sowie für die gastronomischen Bereiche in Hotels vor. Für Räume mit Tanzflächen (z.B. Diskotheken) gilt ebenfalls grundsätzlich ein Rauchverbot. Über das nach dem Gesetz bestehende Rauchverbot ist durch deutlich wahrnehmbare Hinweise im Eingangsbereich zu informieren.

    Für Betriebe besteht jedoch die Möglichkeit der Einrichtung von Räumen, in denen das Rauchen erlaubt werden kann. Dieser Raucherbereich muss entsprechend gekennzeichnet und kleiner sein als der Nichtraucherbereich (Grundfläche und Anzahl der Sitzplätze) und durch feste Wände von den übrigen Räumen getrennt sein. Nicht ausreichend, so das Gesetz, ist in diesem Zusammenhang beispielsweise die Teilung eines Raumes durch Vorhänge oder bewegliche Faltwände.

    Ein Rauchverbot gilt grundsätzlich auch für Wein-, Bier oder sonstige Festzelte. Werden diese vorübergehend und höchstens an 21 aufeinanderfolgenden Tagen an einem Standort betrieben, kann der Betreiber allerdings durch eine entsprechende Kennzeichnung das Rauchen erlauben. Auch in Gartenwirtschaften ist das Rauchen weiterhin erlaubt.
    (Zitat von der Homepage der IHK Pfalz)

    Gruß
    CBvHeusinger
  • Stephan Leich
    Stephan Leich    Premium Member   Group moderator
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    Re: Gesetzeslage
    Ich habe es schon immer gewusst. Die Koblenzer sind in eigentlich Gallier :-) und in RLP gibt es Beamte mit gesundem Menschenverstand.
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  • Stephan Leich
    Stephan Leich    Premium Member   Group moderator
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    Re^2: Raucherkneipen in KO - Hier ist Draußen
    Danke, ich werde es testen. Übrigens bei " Mutti's"(Nähe Jesuitenplatz), kann man auch.....

    S. Leich
    This post was modified on 23 Mar 2008 at 05:59 pm.