Regionalforum für Krefeld

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Posts 1-6 of 6
  • Rüdiger Großhans
    Rüdiger Großhans
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    Rechtsgeschäfte von Minderjährigen - Bitte um Tipps
    Meine minderjährige Tochter hat über einen Online Content Download-Anbieter eine Mitgliedschaft im Internet abgeschlossen, in dem sie bei der Registrierung ein falsches Geburtsdatum eingegeben hat - natürlich eine unüberlegte Dummheit, díe sie bitter bereut.

    Die Rechnungserstellung der Firma erfolgte natürlich nach der Widerspruchsfrist (für einen zwei Jahresvertrag über 190 €) via E-Mail.
    Über die Seriösität dieses Anbieters braucht man nicht zu diskutieren.

    Ich habe schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) und via Internet geschrieben, dass das Rechtsgeschäft mit Minderjährigen der Genehmigung durch die Eltern bedarf und habe dieses Rechtsgeschäft für nichtig erklärt.
    Ich habe das Alter meiner Tochter via Ausweis Kopie nachgewiesen.

    Habe ich ich alles richtig gemacht oder gibt es hier noch Fallstricke?

    Gibt es hier vielleicht noch Fristen oder formale Anforderungen die ich nicht erfüllt habe?

    Kann man gegen die Zustellung von unberechtigten Rechnungen an einen Minderjährigen vorgehen?

    Bitte um kurze Rückmeldung oder Antwort.

    Vielen Dank

    Gruß Rüdiger Großhans
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  • David Gerloff
    David Gerloff
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    Re^2: Rechtsgeschäfte von Minderjährigen - Bitte um Tipps
    Der Vertrag ist schwebend unwirksam wegen Minderjährigkeit und weil es das Taschengeld des Kindes übersteigt.
    Sie haben das auch so erklärt, damit ist der Fall erstmal gegessen.

    Alles was jetzt noch kommt bezüglich irgendwelcher Forderungen würde ich einfach in die Mülltonne werfen.

    Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, so ist diesem zu widersprechen und im anschließenden Verfahren nochmal die eigene Position darzulegen (hier empfiehlt sich ein Anwalt). Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, daß es soweit mit Sicherheit nicht kommen wird.
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  • Rüdiger Großhans
    Rüdiger Großhans
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    Re^4: Rechtsgeschäfte von Minderjährigen - Bitte um Tipps
    Danke für die Rückmeldungen.

    Meine Rechtsauffassung entspricht der von Herrn Gerloff.

    Im Netz habe ich folgende Rechtsbeurteilung gefunden:

    <<<
    Kein Vertragsschluss durch Minderjährige bei Abofallen

    Tätigt ein Minderjähriger auf einer Abofallen-Seite einen Vertragsschluss, so dieser schwebend unwirksam. Dies folgt aus den §§ 106, 108 BGB. Die Wirksamkeit des Vertragsschlusses ist daher Abhängig von der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter. Verweigert dieser die Genehmigung, können die Abofallen Betreiber keine Zahlung verlangen, da kein Vertrag zustande gekommen ist.
    So entschied das AG München in einem Urteil vom 18.02.2009, Az. 262 C 18519/08. Die Entscheidung ist aus juristischer Sicht weder kompliziert noch überraschend. Das Besondere daran ist wohl eher die Tatsache, dass ein Abofallen Betreiber tatsächlich den Fehler begangen hat, die Angelegenheit bis vor Gericht zu treiben. Dies kommt eher selten vor, da die Gerichte Abofallen regelmäßig Absagen erteilen, hinsichtlich deren überwiegend unberechtigter Forderungen. <<<<<

    Im übrigen ist die Firma um die es geht bekannt für eine "betrugsnahe" Vorgehensweise.Unsere Justiz tut sich nur schwer, mit derartigem Geschäftsgebahren umzugehen. Diese Briefkastenfirma schickt Mail, ist aber via Mail nicht erreichbar.

    Gruß Rüdiger Großhans