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André Nienhaus Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Künsterlsozialkassen und Öffentlichkeitsarbeit in Werbung etc.
Hallo,
ich möchte gerne auf eine Pressemitteliung des Sozialgerichts Dortmund hinweisen.
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/...
Kurz zum Fall:
Ein Instut gibt regelmäßig die Erstellung von Tagungs- und Einladungsflyern, Briefbögen, Visitenkarten, Logos, Bildbearbeitungen und Plakaten sowie das Design und die Progammierung des Internetauftritts bei verschiedenen Firmen in Auftrag.
Die Deutsche Rentenversicherung hat das Institut zur Künsterlsozialkasse herangezogen, dieses hat dagegen geklagt und verloren. Die Klägerin sei abgabepflichtig, weil sie künstlerische Leistungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung verwerte.
Jetzt stellt sich die spannende Frage, wer das eigentlich nicht macht und dann ggf. auch abgabepflichtig wird.
Mein Tipp:
Nach der Entscheidung dürfte das Thema "Künstersozialkasse" viel stärker in den Fokus von Vertragsverhandlungen kommen. Am Ende droht ansonsten die Zahlungspflicht. Vertragsvorlagen sollten daher entsprechend angepasst werden.
VG
André Nienhaus
- 11 Mar 2011, 3:32 pm
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Christian StruppThe company name is only visible to registered members.Re: Künsterlsozialkassen und Öffentlichkeitsarbeit in Werbung etc.
Hallo,
der Kern des Urteils ist weder neu noch überraschend. Die Abgabepflicht besteht seit Gründung der KSK, wird aber erst seit einigen Jahren auch bei mittleren und kleinen Unternehmen kontrolliert.
In 2011 sind 3,9% zu zahlen.
Genaueres auf
http://www.kuenstlersozialkasse.de
Zum Thema Vermeidung der Zahlung durch Vertragsgestaltung siehe dort:
http://kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/faqfueru...
Punkt 14:
"Da die Künstler vergleichbar einem Arbeitnehmer pflichtversichert sind und nur den halben Beitrag zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung aufzubringen haben, sind die Verwerter nicht berechtigt, ihren Anteil an der Sozialversicherung in Form der Künstlersozialabgabe dem Künstler vom Entgelt abzuziehen bzw. ein entsprechend geringeres Entgelt zu vereinbaren. Derartige Vereinbarungen verstoßen gegen das gesetzliche Verbot im Sozialgesetzbuch und sind von Anfang an nichtig."
Beste Grüße
Christian Strupp
- 11 Mar 2011, 6:35 pm
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André Nienhaus Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^2: Künsterlsozialkassen und Öffentlichkeitsarbeit in Werbung etc.
Hallo,
dass im Kern eine Abgabepflicht besteht, ist nicht neu, sondern in der Tat seit Gründung der Sozialkasse so.
Dass aber unter anderem jeder Drucker jetzt ein "Künstler" (Satzgestaltung) und z.B. die technische Umsetzung der Gestaltung einer Webseite nur ein zu vernachlässigender Gesichtspunkt bei der Berechnung der Abgabe sein soll, halte ich für berichtenswert. Ich kenne z.B. Webseitengestaltungen, die weit über 50.000 € kosten, wo durchaus technisch komplexe Fragen gelöst werden. Soll der Gesamtpreis jetzt dennoch die Bemessungsgrundlage für die Abgabe sein? Und warum zahlt eigentlich nicht das beauftragte Unternehmen die Abgabe, dieses verwertet doch schon die künstlerische Leistung und verkauft sie an mich, den Auftraggeber, werde ich mich als Auftraggeber doch nicht ganz zu Unrecht fragen. Es gibt im Übrigen Vertragsgestaltungen, die nicht nichtig sind, und die Probleme durchaus lösen.
Wenn ich als Auftraggeber zudem weiß, wie ggf. im "schlimmsten" Fall die Abgabe berechnet wird, muss ich dies in die Preise einkalkulieren, da die Budgets nicht unendlich groß sind.
VG
André Nienhaus
- 13 Mar 2011, 10:45 am
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Ralf Zschemisch Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^3: Künsterlsozialkassen und Öffentlichkeitsarbeit in Werbung etc.
Hallo,
A. N. schrieb:
dass im Kern eine Abgabepflicht besteht, ist nicht neu, sondern in der Tat seit Gründung der Sozialkasse so.
"neu" ist, dass die "Deutsche Rentenversicherung" dies nun prüft. Vor
diesem Hintergrund haben die Verbände (z.B. auch die IHK) ihre
Mitglieder informiert.
Meinen Rechnungen liegt eine entsprechende "Anleitung" bei - bzw
ich weise auf
http://www.werbecheck.de/werbung/index.php/cPath/15/category...
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/informa...
hin.
Wenn ich als Auftraggeber zudem weiß, wie ggf. im "schlimmsten" Fall die Abgabe berechnet wird, muss ich dies in die Preise einkalkulieren, da die Budgets nicht unendlich groß sind.
Steht in meinen Angeboten an Verwerter
3,9 %
http://www.bmas.de/portal/47274/
Ich kenne z.B. Webseitengestaltungen, die weit über 50.000 € kosten, wo durchaus technisch komplexe Fragen
gelöst werden.
Wenn Sie sich tätowieren lassen fallen keine KSK Gebühren an - da Tätowierer keine Künstler sind.
WebDesigner dagegen haben sich erfolgreich in die KSK geklagt. Die KSK hatte erhebliche
Probleme diesen "Beruf" als "kreative Gestaltung" wahrzunehmen.
Ich habe aber volles Verständis dafür, das Personen, die 50.000 Euro für eine Homepage aufbringen mit
der KSK Abgabepflicht Probleme haben.
Ob eine 50 T€ Homepage allerdings KSK Abgabepflichtig ist wird von mir stark bezweifelt. Aber auch
hier habe ich für 1,95 T€ Aufregung vollen Verständnis.... Wirklich.
Beste Grüße
Ralf
http://blog.r23.de
- 15 Mar 2011, 03:08 am
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Christian StruppThe company name is only visible to registered members.Re^4: Künsterlsozialkassen und Öffentlichkeitsarbeit in Werbung etc.
Guten Morgen,
dass die Druckereileistungen einer Druckerei KSK-pflichtig sind, bezweifele ich. Wenn die Druckerei auch gestaltet, ist es künstlerisch. Und? Dann stellt die Druckerei zwei Rechnungen.
Wenn sich ein Unternehmen eine Website für 50.000.- € bauen lässt, wird das nicht regelmäßig passieren. Also keine KSK-Pflicht. Investiert es regelmäßig 50.000.- € in eine Website, sollte ein Geschäftsvolumen vorhanden sein, dass die Zahlung der paar Prozente an die KSK auch noch erlaubt.
Wenn es um die Alufelgen am Auto des Geschäftsführers geht, wird über 2.000.- keine Sekunde nachgedacht.
Über ausgefeilte Vertragsfummeleien die KSK-Pflicht zu umgehen, finde ich ähnlich bedenklich, wie sich um die Zahlung anderer Sozialabgaben zu drücken. "Moralisch alternativ", sozusagen.
Beste Grüße
Christian Strupp
(KSK-Mitglied seit 1992)
- 15 Mar 2011, 07:42 am
