Design, Medien & Kultur

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  • Jens O. Brelle
    Jens O. Brelle    Premium Member   Group moderator
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    Table-Dancing rechtfertigt die Ablehnung einer Bewerberin für den Polizeidienst
    "Merkwürdiges Verständnis des Verhältnisses von Beamtenstatus?"

    Datum: 23.02.2009

    Kurztext: PRESSEMITTEILUNG vom 23.02.2009

    Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 18.02.2009 entschieden
    und den Eilantrag einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst zum Frühjahr 2009
    gegen das vom Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg vertretene Land
    auf zügige Fortsetzung ihres Bewerbungsverfahrens abgelehnt.

    Nach Auffassung der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts hat das Bereitschaftspolizeipräsidium das Bewerbungsverfahren zu Recht abgebrochen. Denn es bestünden Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin. Dem Bereitschaftspolizeipräsidium seien nämlich anonym Auszüge aus einem Internet-Forum mit über einer Million Nutzern zugeleitet worden. Dort habe sich die Bewerberin noch während des Auswahlverfahrens schon als Polizeimeisteranwärterin bezeichnet und Fotos eingestellt gehabt, die jedenfalls wie „Table-Dancing“ vor Publikum wirkten. Der Vortrag der Bewerberin, dass diese Fotos inzwischen gelöscht seien, auch habe sie nur in der einen Bar bedient und in Stiefeln und Bikini zum Amüsement der z.T. auch jugendlichen Gäste getanzt, ändere daran nichts. Die Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin würden sich aus die für viele Internetnutzer einsehbare Verknüpfung zwischen einer (auch nur künftigen) Tätigkeit bei der Polizei und ihren Aktivitäten als „Table-Dancerin“ ergeben. Denn diese Verknüpfung lasse vermuten, dass sich die Bewerberin durch die Angabe der (künftigen) Berufstätigkeit einen stärkeren Zulauf bei ihrem Job als Kellnerin versprochen habe, worin ein merkwürdiges Verständnis des Verhältnisses von Beamtenstatus zu etwaigen Nebentätigkeiten liegen dürfte. Auch sei inzwischen ein Ermittlungsverfahren gegen sie wegen des Verdachts des Missbrauchs von Dienstbezeichnungen anhängig.

    http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1239582/index.html?ROO...

    via:

    Prof. Dr. Thomas Hoeren
    Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
    Leonardo-Campus 9
    D - 48149 Münster
    This post was modified on 10 Mar 2009 at 10:55 am.