Logistics

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  • Olaf Zeissig
    Olaf Zeissig    Group moderator
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    Luftsicherheit / "Bekannter Versender", "Reglementierter Veauftragter"
    Luftfrachtsicherheit - was auf die Beteiligten zukommt

    Ab März 2013 müssen Unternehmen, die Luftfracht versenden, eine behördliche Zulassung als „Bekannter Versender“ vorweisen.

    Der „Bekannte Versender“ muss bestimmte Sicherheitsvorschriften erfüllen. So ist Luftfracht vor unbefugtem Eingriff zu schützen und Mitarbeiter sind zu schulen.

    Das Zulassungsverfahren zum „Bekannten Versender“ besteht aus mehreren Schritten.

    Nachfolgend haben wir Ihnen den erforderlichen Ablauf kurz und knapp in einigen Stichpunkten zum Nachlesen zusammengestellt.

    1. Antragstellung beim Luftfahrt-Bundesamt: Der formlose Antrag erfolgt schriftlich per Post. In diesem Antrag geben Sie die Betriebsstätten Ihres Unternehmens an, die zugelassen werden sollen (Firma und genaue Anschrift). Weiterhin ist aufzuführen, ob Sie über den Status „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO Authorised Economic Operator)" verfügen.

    2. Fordern Sie das „Muster eines bekannte Versender-Sicherheitsprogramms" beim Luftfahrt-Bundesamt an. Hierfür zeichnen Sie die „Verpflichtungserklärung" und senden diese per E-Mail an bekannteversender@lba.de.

    3. Antragsbestätigung des LBA mit der Aufforderung, innerhalb der nächsten 10 Wochen das „Bekannte Versender-Sicherheitsprogramm“ einzureichen

    4. Benennung einer für die Sicherheit verantwortlichen Person (Luftsicherheitsbeauftragter)

    5. Zuverlässigkeitsüberprüfung – anschließend Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten

    6. Schulung des Personals mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht

    7. Einreichen des Sicherheitsprogramms

    8. Audit durch Behörde anhand Validierungscheckliste

    9. Die behördliche Zulassung zum „Bekannten Versender“ gilt für 5 Jahre. Die Zulassung kann bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen entzogen werden.

    Innerhalb des Zulassungszeitraumes werden Mitarbeiter des Luftfahrt-Bundesamtes die Einhaltung der Gesetzte und Verordnungen vor Ort in der Betriebsstätte kontrollieren. Vor Ablauf der Zulassungsfrist kann ein Antrag auf Verlängerung der Zulassung beim Luftfahrt-Bundesamt gestellt werden.

    Die T.Q. Unternehmensberatung GmbH aus München ist ein unabhängiges, internationales Beratungsunternehmen und hat für ihre Kunden, besonders in den Bereichen Luft- und Luftfrachtsicherheit, praxisnahe Lösungen erarbeitet.
    Die T.Q. Unternehmensberatung GmbH bietet Ihnen auch alle erforderlichen Schulungen rund um das Thema Luftsicherheit an:

    Luftsicherheitsbeauftragter Luftfracht

    Grundausbildung (35h) + regelmäßige Auffrischungsschulung (4h alle 5 Jahre) Luftsicherheitsbeauftragte nach §3 LuftSiSchulV, inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde, gem. VO (EU) 185/2010

    Sonstiges Personal Luftfracht

    Grundausbildung (3+1h) + regelmäßige Auffrischungsschulung für Sonstiges Personal Luftfracht, inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde. (Betriebspersonal, das mit Fracht dokumentarisch oder physisch in Berührung kommt), gem. VO (EU) 185/2010
    Unsere Schulungen werden anhand von vom LBA zugelassenen Schulungsprogrammen durchgeführt.

    Alle unsere Schulungen und Unterweisungen werden ausschließlich von vom LBA zugelassenen Ausbildern durchgeführt.

    Fragen Sie uns nach den nächsten Schulungsterminen nach den Inhalten der VO (EU) 185/2010 Anhang Kapitel 11.2.3.9 bzw. freien Plätzen für Fahrer und Disponenten von Transportunternehmen und Transporteuren und nach den nächsten freien Terminen für die 35 h Schulungen für Sicherheitspersonal beim „Reglementierten Beauftragten“ und „Bekannten Versender“ nach den Inhalten der VO (EG) Nr. 185/2010 Anhang 11.2.2/11.2.5.
    Alle Schulungen und Unterweisungen halten wir auf Wunsch auch in Ihrem Unternehmen vor Ort.