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Wolfgang Riegger Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Zustellung einer einstweiligen Beschlussverfügung in der Schweiz
Hallo Kollegen,
ich habe foilgendes Problem:
Ein inder Schweiz lebender Deustcher verbreitet über einen meiner Mandanten kreditschädigende Äußerungen. Deutsches Recht ist anwendbar, auch ein deutsches Gericht ist zuständig. Die Erwirkung der Beschlussverfügung dürfte anhand der Äußerungen unproblematisch sein. In einem solchen Fall müsste in Deutschland die Beschlussverfügung im Parteibetrieb zugestellt werden.
Hat jemand bereits Erfahrungen gemacht mit der Zustellung von einstweiligen Beschlussverfügungen in die Schweiz?
Für Tipps wäre ich dankbar!
Vielen Dank.
Beste Grüße
Wolfgang Riegger
- 04 Feb 2009, 2:03 pm
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André Nienhaus Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^2: Zustellung einer einstweiligen Beschlussverfügung in der Schweiz
In diesem Zusammenhang zwei weitere Fragen:
1. Muss die deutsche Verfügung nicht zunächst von einem Schweizer Gericht für in der Schweiz vollstreckbar erklärt werden?
2. Wenn ja, schafft man es innerhalb eines Monats ab Verkündung der Verfügung, sowohl die Vollstreckbarkeitserklärung als auch die Zustellung beim Schuldner zu bekommen?
Die Beantwortung der Frage Nr. 2 würde mich auch für Luxemburg interessieren.
mfkg
Nienhaus
- 06 Feb 2009, 4:58 pm
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