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  • Markenschutz fr. Überseedepartements 03/11/2009, 18h58

    Hallo,

    kann mir jemand mitteilen, ob die Eintragung einer Marke in Frankreich auch deren Schutz in den Überseedepartements Guyana und Martinique bewirkt?

    MfG
    Volkhart Hanewald
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  • Re^2: Markenschutz fr. Überseedepartements 04/11/2009, 22h42

    Hallo Herr Hanewald

    Frankreich besteht aus 26 Regionen, wovon 4 Regionen (départments et régions d´outre mer) in Übersee liegen. Neben La Réunion und Guadeloupe, sind dies Martinique und Französisch Guayana. Diese Überseeregionen sind Teil der Europäischen Union, so dass nicht nur nationale französische Marken sondern auch Gemeinschaftsmarken dort Schutz bieten.

    Was für Französisch Guayana gilt, gilt aber nicht für Guyana. Guyana ist ein unabhängiger Staat, gehört zum Commonwealth und hiess früher "Britisch Guayana".

    Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Sonnige Grüße
    Thomas Schatz
  • Re^3: Markenschutz fr. Überseedepartements 05/11/2009, 00h26

    Vielen Dank für die schnelle Antworten. Ich habe mir gedacht, dass Guayana und Martinique aufgrund der EU-Zugehörigkeit über Frankreich auch im Zuständigkeitsbereich der Markenämter in Paris und Alicante stehen. Ich bin mir meiner Sache jedoch nicht sicher gewesen, eben aufgrund der Lage des vorerwähnten Britisch-Guayana, sowie Surinam (ehem. Holländisch-Guayana) und den niederländischen ABC-Kolonien.

    MfG
    Volkhart Hanewald
    Cet article a été modifié le 05/11/2009 à 00:27.
  • Re^4: Markenschutz fr. Überseedepartements 05/11/2009, 10h54

    Sehr geehrter Herr Hanewald,

    noch eine Ergänzung: Es gibt ja nicht nur Überseedépartments und -regionen, sondern auch sog. Übersee-Collectivités.

    Die französische Marke deckt die sog. départements d'outre-mer (Überseeedépartements, kurz DOM) und die régions d'outre-mer (die Überseeregionen, kurz ROM) ab, sowie darüber hinaus die collectivités d'outre-mer (COM).

    Die Gemeinschaftsmarke deckt dagegen zwar die DOM-ROM, also die Überseedépartements und -regionen ab, nicht aber alle COMs.

    Zu den DOMs gehören

    Guadeloupe (971) ;
    Martinique (972) ;
    Guyane (973).

    Hier gilt nach Art. 73 der frz. Verfassung französisches Recht uneingeschränkt, also einschließlich des Gemeinschaftsrechts (und damit der Gemeinschaftsmarkenverordnung).

    Die Insel Réunion ist ein ROM. Auch hier gilt die Gemeinschaftsmarke.

    Die Collectivités d'outre-mer (COM) sind keine französischen Départements und Regionen, sondern genießen eine gewisse Autonomie (vgl. Art. 74 der frz. Verfassung). Hier gilt französisches Recht nicht uneingeschränkt, sondern nur eingeschränkt. Zu ihnen gehören:

    Französisch-Polynesien;
    Saint-Pierre-et-Miquelon ;
    Wallis und Futuna (qui garde dans les faits l'usage du terme de « territoire d'outre-mer ») ;
    Mayotte (wird aber 2011 ein DOM);

    Saint-Martin (seit 15.07.2007) ;
    Saint-Barthélemy (seit 15.07.2007).

    Nach meiner Kenntnis ist die Wirkung der Gemeinschaftsmarke jüngst aber auch auf die meisten COMs erstreckt worden. Sie gilt derzeit nur in Saint-Pierre und Miquelon nicht. In allen anderen COMs gilt sie (für die neueren COMs seit 2007 würde ich dies aber noch einmal überprüfen).

    Fazit:

    Wollen Sie Schutz für Frankreich einschließlich der collectivités outre-mer, müssen Sie einen französische Marke anmelden, für die DOMs und ROM reicht eine Gemeinschaftsmarke.
  • Re^5: Markenschutz fr. Überseedepartements 05/11/2009, 12h59

    Sehr geehrter Herr Hahnewald,

    eine gute Zusammenfassung, welche Überseegebiete durch eine EU-Gemeinschaftsmarke erreicht werden, findet sich auf der Webseite des HABM:

    http://oami.europa.eu/ows/rw/resource/documents/CTM/geograph...

    Mit freundlichen Grüßen,

    Gerd Stötter

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