Frankreich besteht aus 26 Regionen, wovon 4 Regionen (départments et régions d´outre mer) in Übersee liegen. Neben La Réunion und Guadeloupe, sind dies Martinique und Französisch Guayana. Diese Überseeregionen sind Teil der Europäischen Union, so dass nicht nur nationale französische Marken sondern auch Gemeinschaftsmarken dort Schutz bieten.
Was für Französisch Guayana gilt, gilt aber nicht für Guyana. Guyana ist ein unabhängiger Staat, gehört zum Commonwealth und hiess früher "Britisch Guayana".
Vielen Dank für die schnelle Antworten. Ich habe mir gedacht, dass Guayana und Martinique aufgrund der EU-Zugehörigkeit über Frankreich auch im Zuständigkeitsbereich der Markenämter in Paris und Alicante stehen. Ich bin mir meiner Sache jedoch nicht sicher gewesen, eben aufgrund der Lage des vorerwähnten Britisch-Guayana, sowie Surinam (ehem. Holländisch-Guayana) und den niederländischen ABC-Kolonien.
MfG Volkhart Hanewald
Cet article a été modifié le 05/11/2009 à 00:27.
noch eine Ergänzung: Es gibt ja nicht nur Überseedépartments und -regionen, sondern auch sog. Übersee-Collectivités.
Die französische Marke deckt die sog. départements d'outre-mer (Überseeedépartements, kurz DOM) und die régions d'outre-mer (die Überseeregionen, kurz ROM) ab, sowie darüber hinaus die collectivités d'outre-mer (COM).
Die Gemeinschaftsmarke deckt dagegen zwar die DOM-ROM, also die Überseedépartements und -regionen ab, nicht aber alle COMs.
Hier gilt nach Art. 73 der frz. Verfassung französisches Recht uneingeschränkt, also einschließlich des Gemeinschaftsrechts (und damit der Gemeinschaftsmarkenverordnung).
Die Insel Réunion ist ein ROM. Auch hier gilt die Gemeinschaftsmarke.
Die Collectivités d'outre-mer (COM) sind keine französischen Départements und Regionen, sondern genießen eine gewisse Autonomie (vgl. Art. 74 der frz. Verfassung). Hier gilt französisches Recht nicht uneingeschränkt, sondern nur eingeschränkt. Zu ihnen gehören:
Französisch-Polynesien; Saint-Pierre-et-Miquelon ; Wallis und Futuna (qui garde dans les faits l'usage du terme de « territoire d'outre-mer ») ; Mayotte (wird aber 2011 ein DOM);
Nach meiner Kenntnis ist die Wirkung der Gemeinschaftsmarke jüngst aber auch auf die meisten COMs erstreckt worden. Sie gilt derzeit nur in Saint-Pierre und Miquelon nicht. In allen anderen COMs gilt sie (für die neueren COMs seit 2007 würde ich dies aber noch einmal überprüfen).
Fazit:
Wollen Sie Schutz für Frankreich einschließlich der collectivités outre-mer, müssen Sie einen französische Marke anmelden, für die DOMs und ROM reicht eine Gemeinschaftsmarke.