INTELLECTUAL PROPERTY LAW - WORLDWIDE
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David Altmann Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Hallo zusammen,25 Apr 2012, 1:39 pmUrheberrecht: Übersetzung eines Buchs aus der Public Domain
Es würde mich interessieren, ob es ohne weiteres erlaubt ist, ein Buch in der public domain in eine andere Sprache zu übersetzen. Es geht darum, dass ich ein Buch, dessen erste Ausgabe aus dem Jahre 1937 zurück datiert und laut meinen Recherchen nun zur Public Domain gehört, ins Griechische übersetzen lassen möchte. Der Autor hat aus, welchen Gründen auch immer, diese 1. Edition scheinbar nicht entsprechend gesichert. Diese Information entnehme ich dem einen oder anderen Beitrag im www und ausserdem ist diese 1. Edition auch unter archive.org gelistet, wo es in verschiedenen Varianten zum Download angeboten wird.
Gehe ich also richtig in der Annahme, dass ich eine Übersetzung und nachfolgende Vermarktung problemlos durchführen lassen kann, ohne später von der Organisation, die die Rechte an den Büchern des Authors innehat, verklagt zu werden?
Welche Aspekte muss ich Ihrer Meinung hier noch beachten, wer kann mit entsprechendem Fachwissen glänzen? :)
Beste Grüße!
David
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David Altmann Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Noch ein kurzer Nachtrag dazu:25 Apr 2012, 1:42 pmRe: Urheberrecht: Übersetzung eines Buchs aus der Public Domain
Auf archive.org heisst es bei diesem Buch bzw. dieser 1. Edition:
"This text is in the public domain in the United States under the terms of the Digital Millennium Copyright Act because it was published between 1923 and 1964 inclusive, and not renewed at the US Copyright office in a timely fashion."
Beste Grüße,
David
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Thomas JensenThe company name is only visible to registered members.Vorsicht!25 Apr 2012, 2:06 pmRe: Urheberrecht: Übersetzung eines Buchs aus der Public Domain
Es kann in bestimten Konstellationen vorkommen, dass das Buch aufgrund der verschiedenen Rechtsordnungen in den USA nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt ist, wohl aber in Europa.
Man müsste das genau prüfen um eine verbindliche Aussage machen zu können.
Für Europa endet das Urheberrecht durch Zeitablauf grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Sollte auch das der Fall sein, dürfte wohl kein Urheberrecht mehr bestehen.
Ich würde das aber auf jeden Fall im Einzelfall prüfen lassen.
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David Altmann Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Hallo Herr Jensen,30 Apr 2012, 3:51 pmRe: Urheberrecht: Übersetzung eines Buchs aus der Public Domain
Auch wenn Sie nicht darum gebeten haben, zusätzlich auch an dieser Stelle vielen Dank für Ihre kompetente Recherche nach meiner Beauftragung nach diesem Kontakt in der Gruppe :)
Beste Grüße,
D.A.
