Möbel

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  • Dr. Iris Eckert
    Dr. Iris Eckert
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    NEU: Onlineanmeldung von Geschmacksmustern möglich
    Liebe Gruppenmitglieder,

    alle Designer unter Ihnen werden ein Interesse daran haben, ihr Design gegen jede Form der Produktpiraterie und Fälschung zu schützen. Der beste Weg dazu ist die Registrierung des Designs als sog. "Geschmacksmuster" beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder gar auf internationaler Ebene, um dadurch einen bis zu 25 Jahre andauernden Schutz zu erhalten. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass es seit kurzem eine neue, attraktive Möglichkeit der Anmeldung beim DPMA gibt.

    Seit dem 01.03.2010 ist es möglich, Geschmacksmusteranmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt online vorzunehmen. Notwendig hierzu ist die Verwendung einer elektronischen Signatur, die von verschiedenen zugelassenen Signaturkartenanbietern ausgegeben wird. Die Vorteile der Onlineanmeldung sind die geringeren Kosten und die schnellere Bearbeitung gegenüber der herkömmlichen Anmeldung. Langfristig strebt das DPMA an, auch alle Akten in Schutzrechtsverfahren elektronisch zu führen.

    Beste Grüße
    Iris Eckert
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