DEMAND driven ECONOMICS

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  • Michael Rajiv Shah
    Michael Rajiv Shah    Premium Member   Group moderator
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    Abfertigungskassen (AU)
    Österreich hat ein besonderes System für betriebliche Abfindungen bei Ausscheiden vom Mitarbeitern.

    wikipedia
    In Österreich wurde nach dem Ersten Weltkrieg ein Abfertigungsrecht eingeführt, das den Anspruch auf ein fixes Vielfaches des durchschnittlichen Monatsbezugs in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer vorsieht - außer bei Eigenkündigung des Mitarbeiters. Ein Kuriosum dabei ist, dass dieser Anspruch auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Erreichens der Altersgrenze zusteht, obwohl die Abfertigung von der Idee her eine "Strafe" für die Dienstgeber aufgrund die Entlassung von Mitarbeitern sein sollte, und im Falle einer Pensionierung der Dienstgeber sich nichts hat "zuschulden" kommen lassen.
    Dieses Recht gilt für alle Dienstverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2002 geschlossen wurden.
    Der Grund für die Änderung war, dass das Abfertigungsrecht zu einer Inflexibilität führte (ein Dienstnehmer, der den Dienstgeber wechselt, verlöre seine Ansprüche) und in manchen Branchen die Mindestdienstzeit von drei Jahren nur selten erreicht wurde, was als ungerecht empfunden wurde.
    Seit dem 1. Januar 2003 existiert in Österreich mit der Mitarbeitervorsorgekasse ein neues Modell zur Abfertigung, so der gebräuchliche Begriff, der Arbeitnehmer. Das neue Recht gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt beginnen und verpflichtet den Dienstgeber, auf Basis des Monatsentgeltes des Dienstnehmers 1,53% in eine Mitarbeitervorsorgekasse einzuzahlen.
    Die Wahl der Vorsorgekasse steht dem Dienstgeber frei, allerdings kann der Dienstnehmer die Kasse bei einer Änderung des Dienstgebers wechseln und so die bis dahin erdienten Ansprüche aufrecht erhalten (Rucksackprinzip).
    Wenn die Mitarbeitervorsorgekasse ausbezahlt wird, wird der aufgelaufene Anspruch mit einem begünstigten Steuersatz ausgeschüttet. Die Auszahlung kann nicht nur nach Kündigung erfolgen, sondern auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen (z.B. Zeitablauf oder Erreichen der Pensionsgrenze) und damit durchaus als weitere Pensionssäule angesehen werden. Wenn der Arbeitnehmer pensioniert wird, kann er sich das Geld aus seiner Mitarbeitervorsorgekasse als Zusatzpension auszahlen lassen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Abfindung_im_Arbeitsrecht#.C3.9...
    This post was modified on 07 Dec 2006 at 03:26 pm.
  • Michael Rajiv Shah
    Michael Rajiv Shah    Premium Member   Group moderator
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    Abfertigungskassen (neu) - "Kapitalgarantie soll fallen"
    Der Kurier vermeldet am 10.10.2006

    "Kapitalgarantie soll fallen"

    Seit Start der "Abfertigung neu" Anfang 2003 haben Arbeitnehmer schon einige Rückschläge in Kauf nehmen müssen: Der von den Abfertigungskassen angepeilte jährliche Ertrag von sechs Prozent wurde ...

    Quelle: http://www.kurier.at/archiv/volltext.php?schluessel=KURIER_2...

    Die Kapitalerhaltungsgarantie gilt derzeit für das eingezahlte Kapital, da die Abfertigung (neu) eine Kapitalisierungsoption vorsieht. Gefordert wird die kapitalerhaltungsgarantie zum Pensionsantritt.

    Aus einem Arbeitsmarktinstrument für die Allgemeinheit soll, so wie's ausschaut, ein Altersvorsorgeprodukt für die private Rückdeckungswirtschaft werden.

    War das im Sinne des Erfinders ...?
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    Warum ist die sofortig unverfallbare
    Kapitalgarantie für Rückdeckungsunternehmen schwierig ...?

    Mathematik !

    3,5% Kosten für Verwaltung
    4,0% Erträge.
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    0,5% Ertrag wird für Abfertigungen benötigt
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    Geld verdienen ist da für private Finanz-Investoren kaum drin.
    Also steht ein weiteres Instrument der Allgemeinheit zur Disposition

    ... vor den üblichen Privatisierungsfolgen ;-)

    Nadja ...

    ... langsam verstehe ich immer mehr
    ... was es bedeutet Allgemeingüter

    zu schützen ...

    ;-))