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Dr. Nico Rose Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Wer darf eine "Praxis für Psychotherapie" eröffnen?
Mit Sicherheit spannend für viele hier, seien es "Anbieter" oder "Nachfragende":
LG Oldenburg untersagt Heilpraktikerin die Bezeichnung "Praxis für Psychotherapie"
Einem Urteil des Landgerichts Oldenburg zufolge darf eine Heilpraktikerin nicht die Bezeichnung "Praxis für Psychotherapie und Traumatherapie" verwenden, weil dies irreführend ist. Psychologen mit so gen. "kleinem HPG-Schein“ werden von diesem Verbot allerdings ausdrücklich ausgenommen. Das Gericht wörtlich: "Eine irreführende Werbung der Beklagten liegt darin begründet, dass durch die Verwendung des Begriffs Praxis für Psychotherapie und Traumatherapie - ohne hinreichenden Hinweis darauf, dass die Beklagte als Heilpraktikerin tätig wird - bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt wird, dass es sich bei der die Praxis führenden Person um eine solche mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium handelt. Sowohl der Psychotherapeut als auch der Psychologe müssen jeweils über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, im Gegensatz zu der auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikerin, die diesen Titel ohne ein entsprechendes Hochschulstudium erreichen kann...".
Die Entscheidung vom 25.9.08 ist inzwischen rechtskräftig geworden (Az.: 15 O 1295/08).
- 26 Sep 2009, 7:37 pm
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Dr. Nico Rose Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^3: Wer darf eine "Praxis für Psychotherapie" eröffnen?
Ich glaube, die Relevanz liegt hier auf dem Wort "Praxis", als das damit gemeinhin assoziiert wird, dass der Inhaber der Praxis einen entsprechenden Hochschulabschluss vorweisen kann.
Da das jedoch bei vielen Heilpraktikern nicht der Fall ist, erfolgt nun die klarere Trennung.
- 27 Sep 2009, 12:46 pm
