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  • Sigmar Kress
    Sigmar Kress    Premium Member   Group moderator
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    Gruppen-Newsletter: 04/2008 | Neues Produktportal, Online-Shop Stammtisch, OXID eFire und Wettbewerbsrecht

    XING-OXID-Gruppen-Newsletter-Themen:


    Infos zum Portal:
    Typ: Preissuchmaschine
    Online seit: 10.10.2007
    Angebote: 1.446.081
    Online-Shops: 208
    Kategorien: 38
    BETA-Version: 0.68
    Export-Module: 14


    Hier das Preismodell:

    1 €-Preis-Modell* der werbefreien Preissuchmaschine wir-lieben-preise.de

    Die Suche nach Produkten ist dauerhaft kostenlos.

    * Vorläufig ist dieses Angebot auch für Händler kostenlos. Erst wenn ca. 400 Shops gelistet sind, und diese Preissuchmaschine gut besucht ist, werden Sie informiert und können sich entscheiden, ob Sie unser Angebot auch kostenpflichtig nutzen wollen, oder nicht.
    Ihr Konto wird also nicht automatisch von kostenlos auf kostenpflichtig umgestellt.

    Demnächst 1 € pro Monat je angefangene 1.000 Artikel (zzgl. 19 % MwSt.)

    * bis 24.999 Artikel 1 Jahr im Voraus zahlbar
    * ab 25.000 Artikel 6 Monate im Voraus zahlbar
    * ab 50.000 Artikel 3 Monate im Voraus zahlbar
    * ab 100.000 Artikel monatlich im Voraus zahlbar


    Keine Abrechnung über Klicks oder die Häufigkeit der Anzeige Ihrer Produkte.
    Keine Mindestproduktanzahl, keine weiteren Kosten.
    Sie zahlen zukünftig nur für die Listung Ihrer Produkte!
    Rechenbeispiel

    Ihr erster Upload beträgt 1300 Produkte. Sie werden so eingestuft, dass Sie 2 € pro Monat zahlen, also 24 € pro Jahr netto. Ihre durchschnittlichen Produktuploads beinhalten jeweils 1500 Produkte pro Monat. Ihre Einstufung bleibt. Sie haben im siebten Monat über 2000 Produkte durchschnittlich gelistet. Nun werden Sie mit 3 € pro Monat eingestuft. Die Vertragslaufzeit verändert sich nicht. Der Differenzbetrag für die weiteren 6 Monate beträgt also 6 €. Über diesen Differenzbetrag bekommen Sie eine neue Rechnung in Höhe von 6 € netto. Ob Ihre Produktpalette gleich oder verschieden ist, ändert nichts an der Berechnung, genauso wenig wie die Anzahl der Kategorien.

    Sollten Sie einmal keine Produkte listen, drücken Sie damit nicht Ihren Schnitt an gelisteten Produkten, sondern verbleiben in der letzten Einstufung. Bei einer Reduzierung Ihrer Produktanzahl werden Sie nicht neu eingestuft. In der nächsten Vertragslaufzeit wird dieses Guthaben verrechnet, jedoch nicht ausgezahlt.

    Ein Export-Modul bekommen Sie natürlich auch bei OXID:
    Hier klicken


    2. Stader Online-Shop Stammtisch

    Nachdem der 1. Stader Online-Shop Stammtisch ein voller Erfolg war, möchten wir Sie/Euch herzlich zum 2. Stader Online-Shop Stammtisch am 22. Mai 2008 um 19.30 Uhr einladen.

    Veranstaltungsort:
    Schiffertorsstr. 6, 21682 Stade (Niedersachsen, Deutschland)
    Stadissimo in Stade, der Beschilderung Richtung "Stadeum" folgen.

    Ziel ist es, ein Forum für Shop-Betreiber und eCommerce-Interessierte zu schaffen, in dem sich alle Teilnehmer über Erfahrungen, Möglichkeiten und Strategien für erfolgreichen Online-Handel austauschen können.
    Beim ersten Stammtisch waren u.a. die Betreiber der folgenden Shops mit dabei:

    http://www.obsthof-ramdohr.de
    http://www.onlineshop-altesland.de
    http://www.deicke-kirchenbedarf.de
    http://www.trend-waesche.de
    http://www.pfotino.de
    http://www.topcaps.de
    http://www.stadeum.de
    http://www.innogames-gmbh.de
    http://www.ghb-computer.de
    http://www.gmf-gmbh.de
    http://www.hochschule21.de


    Als Gast-Referent wird diesmal Rechtsanwalt Guido Brinkmann von www.it-rechtsinfo.de einen Vortrag über die neue Muster-Widerrufsbelehrung und häufige Abmahn-Fallen im eCommerce halten.


    Ferner wird Henrik Steffen (Geschäftsführer von top concepts) den Abend moderieren und einige Gesprächsthemen vorgeben - ansonsten stehen jedoch offene Diskussionen, Networking und möglicherweise der Austausch von Links, Partnerprogrammen und Newsletter-Anzeigen ausdrücklich im Vordergrund.

    Außerdem werden einige Kollegen von top concepts und city-map anwesend sein, um konkret zu Einzelthemen, technischen sowie vertrieblichen Fragen Rede und Antwort zu stehen.


    Wir freuen uns über Ihre Anmeldung per E-Mail an info@topconcepts.de !

    Alternativ können Sie sich auch online bei XING für diese Veranstaltung anmelden:

    https://www.xing.com/app/events?op=d...8493;from=home

    Neue eFire Funktion: Export zu Google Shopping / Froogle
    Seit ein paar Tagen gibt es für diejenigen unter Ihnen, die schon für OXID eFire
    registriert sind ein neues freigeschaltetes Portlet: Den Export zu Google
    Shopping (auch bekannt unter dem Namen "Froogle").

    Viele von Ihnen kennen sicher noch das bisherige Froogle-Export-Modul, das
    noch relativ viel manuellen Aufwand mit sich brachte. Die eFire Anbindung
    kostet jetzt zwar Geld (Abrechnung erfolgt per Klick), dafür brauchen Sie
    nie wieder CSV-Dateien erzeugen und von Hand bei Google einstellen.

    Mehr Infos und die Preise finden Sie auf der OXID Homepage unter:

    http://www.oxid-efire.com/


    Allgemeiner, beschreibender Begriff als Keyword für Google Adword-Anzeige
    Ein Unternehmen, das bei Google mit Adword-Anzeigen wirbt, ist lauterkeits-rechtlich nicht verpflichtet es zu unterlassen, allgemeine, beschreibende Begriffe als keywords zu verwenden, auch wenn dies dazu führt, dass seine Werbeanzeige auch dann erscheint, wenn ein Internet-Nutzer als Suchbegriff eine Internet-Adresse (domain) oder eine Firmenbezeichnung eines Wettbewerbers eingibt, die die gleichen Begriffe enthält. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

    Das klagende Unternehmen wendet sich gegen Ansprüche des beklagten Unternehmens, das ihm untersagen will, Google-Adword-Anzeigen generieren zu lassen, die auf der Verwendung der Bezeichnung „stellen-online.de“ oder „stellen-online.de AG“ beruhen. Die Parteien sind Wettbewerber bei der Vermarktung von Internet-Dienstleistungen in den Bereichen Personalmarketing und Stellenbörsen. Der beklagte Mitbewerber bietet solche Leistungen unter der für ihn registrierten Internet-Adresse stellen-online.de an, die bis auf den Rechtsformzusatz AG mit seiner Firma identisch ist. Im Jahr 2006 wurden für die Webseiten des beklagten Mitbewerbers monatlich zwischen 48.000 und 95.000 Besuche verzeichnet.

    Hier können Sie weiterlesen...(Quelle:e-recht24.de)



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    Dieser Newsletter wurde von Moderator Sigmar Kress für die Gruppe "OXID" verfasst.

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