360° Panorama-Fotografie

360° Panorama-Fotografie

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  • Clemens Scharmann
    Clemens Scharmann
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    virtuelle Touren und Copyright
    Hallo,

    nachdem ich jetzt schon mehrmals Grafiken und Code von meinen Touren bei "Mitbewerbern" entdeckt habe möchte ich hier mal fragen, ob es euch auch so geht.

    Ich schicke bei solchen Funden erst einmal eine Mail, statt zum Anwalt zu laufen und Abmahnungen mit Kostennoten im mittleren 3stelligen Bereich verschicken zu lassen.

    Wenn dann aber so Antworten wie:
    "das soll natürlich nicht vorkommen und ist auch nicht richtig. Können Sie mir bitte mitteilen, bei welchen Panoramen das sein soll? Ich werde das prüfen lassen und ggfls. natürlich umgehend entfernen. "
    und anschliessend :" nachdem ich mir einige ihrer Panoramen angeschaut haben, ist es nun auch für mich ersichtlich. Ich werde die Panoramen umgehend aus dem Nezt nehmen lassen."

    ohne jede Form des Unrechtsbewusstsein oder einer Entschuldigung kommen, bin ich ernsthaft am Überlegen, ob das so richtig ist und ob da eine Abmahnung nicht mehr Wirkung erzielen würde.
    Was meint ihr dazu ??


    Und übrigens das Panorama ist immer noch im Netz, nur der Link von der Homepage wurde entfernt


    Gruß
    Clemens
  • Jan Kurschewitz
    Jan Kurschewitz    Premium Member
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    Re: virtuelle Touren und Copyright
    Ich finde es sehr löblich, wenn jemand NICHT gleich die Abmahn-Schiene fährt. Wenn allerdings die Reaktion so nachlässig ist und man der höflichen Bitte nicht einmal nachkommt, sind auf jeden Fall andere Geschütze gefragt.

    Falls das Panorama nicht entfernt wurde, würde ich dann doch sehr schnell den "klassischen" Weg der Abmahnung gehen - da hilft einfach nichts mehr.

    Für weitere solche Fälle wäre zu überlegen, dass man zwar wieder freundlich im Ton bleibt und wieder keine kostenpflichtige Abmahnung ausspricht, aber dennoch eine Unterlassungserklärung schickt, die derjenige unterschrieben zurücksenden muss - sonst Ärger.

    Außerdem sollte man immer einen recht knappen Termin zur vollständigen Entfernung nennen (nicht "innerhalb von x Tagen", sondern: Bis zum xx.yy.zzzz, 24.00 Uhr) - sonst Ärger.

    So kann man bei echten "Versehen" kulant bleiben, hat aber doch noch zwei Keulen in der Rückhand, wenn nicht pariert wird...

    Ich bin nicht Anwalt, aber es sollte nicht so teuer sein, sich von einem (IT-)Anwalt seines Vertrauens beraten zu lassen und entsprechende Vordrucke entwickeln zu lassen.
  • Clemens Scharmann
    Clemens Scharmann
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    Re^2: virtuelle Touren und Copyright
    Das Problem hat sich mittlerweile erledigt, da der Kollege hier mitliest .
    Er das Panorama entfernt, aber Entschuldigung - Fehlanzeige
    Beim nächsten Mal wirds dann doch wohl eine Abmahnung.
    Gruß
    Clemens
  • Clemens Scharmann
    Clemens Scharmann
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    Re^3: virtuelle Touren und Copyright
    na also, geht doch.
    Heute kam eine Entschuldigung (in Form ein sehr schönen Flasche Chianti)
    Gruß
    Clemens
  • Dieter Lukas
    Dieter Lukas
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    Re^4: virtuelle Touren und Copyright
    Ich finde es auch positiv, nicht gleich einen teuren Anwalt eiuzuschalten, dies mal vorweg.

    Aber ich hätte eine Frage dazu:
    Wenn Grafiken, die selbst entwickelt wurden, von anderen verwendet werden, ist ein Verstoß gegen das Urh.Recht für mich klar erkennbar.

    Wenn aber von "code" die Rede ist, worum geht es da, bzw worum ging es im Detail ?

    Ich kann mir kaum vorstellen, daß irgendeine "Aktion", die man mit irgendeinem der bekannten Programme ( Pano2VR, krpanoplayer, FPP etc) erstellen könnte, dabei gemeint ist, oder ?

    Ja ich bin neugierig, aber dazu sind wir ja auf dieser Welt ;-)

    Wäre nett ein Beispiel dazu zu erfahren,

    Danke und nette Grüße aus München