Patentforum - Patente und Lizenzen vermarkten

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  • Dirk Heinrichs
    Dirk Heinrichs    Premium Member   Group moderator
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    Vertrag Erfindervergütung
    Hallo zusammen,

    ich habe eine Patentrechtliche Frage:

    Wenn ein Unternehmen ein Europäisches Patent im Software/Systembereich angemledet hat und die Anmeldegebühr bezahlt ist, aber der Vertrag mit den Erfindern über die Erfindervergütung nicht getroffen ist, welche Auswirkungen hat dies auf das Patent? Können die Erfinder,dass Patent weiter nutzen ohne das Patentrecht zu verletzen?

    Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

    Dirk Heinrichs
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    Manfred Lauscher
    (not a XING member)
    Re: Vertrag Erfindervergütung
    Hallo Herr Heinrichs,

    Grundsätzlich haben meiner Meinung nach,
    Erfindervergütung und Patent nichts gemeinsam.

    Eine Erfindervergütung, ( Arbeitnehmererfindung vorausgesetzt )
    wird durch das Arbeitnehmererfinder Gesetz geregelt.

    Ein nicht vorhandener Vertrag über eine Erfindervergütung, hat
    keinerlei Einfluss auf das Patent als solches.
    Hat Ihr Arbeitgeber das Patent angemeldet, was ihr Rechtlich zusteht,
    dann ist es für das Patentverfahren selbst, unerheblich ob mit den Erfindern
    entsprechende Vergütungsverträge abgeschlossen wurden.

    Ausserhalb des Arbeitnehmererfindungs Gesetz, werden Vergütungen
    für die Erfinder über Lizenz- oder Patentverkaufsverträge geregelt.

    Können die Erfinder,dass Patent weiter nutzen ohne das Patentrecht zu verletzen?
    Eine Anmeldung für ein Patent, ist kein Patent.
    Solange wie durch das EU Patentamt kein Patent erteilt ist,
    können die Erfinder, auch jeder andere die angemeldete Innovation nutzen.
    Vorsicht aber meiner Meinung nach bei einem Versuch die Innovation
    anderen Anwendern zur Nutzung, auch zur Veräußerung anzubieten.
    Dies könnte im Arbeitsrecht die Allgemein bekannte Verschwiegenheitspflicht
    verletzen und unter Umständen schwerwiegende Folgen haben.

    Sollte ich hier falsch liegen, würde ich mich über die Verbesserung von Profis in
    diesem Foren hier Freuen.

    Gruß
    Manfred Lauscher
  • Dirk Heinrichs
    Dirk Heinrichs    Premium Member   Group moderator
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    Re^2: Vertrag Erfindervergütung
    Hallo Herr Lauscher,

    vielen Dank für Ihre Auskunft. Jedoch waren die Erfinder nur zum Teil Angestellte ansonsten freie Berater.
    Ändert das etwas Ihrer Meinung nach?

    Dirk Heinrichs
  • User photo
    Manfred Lauscher
    (not a XING member)
    Re^3: Vertrag Erfindervergütung
    Dirk Heinrichs schrieb:
    vielen Dank für Ihre Auskunft. Jedoch waren die Erfinder nur zum Teil Angestellte ansonsten freie Berater.
    Ändert das etwas Ihrer Meinung nach?
     
    Hallo Herr Heinrichs,

    Kommt meiner Meinung nach darauf an, wie der Ablauf des
    gesamten Szenariums war.

    Wenn Angestellte, auch freie Mitarbeiter bei der Ausführung ihrer
    Tätigkeit innerhalb eines Unternehmen Erfindungen machen,
    stehen solche nach dem Arbeitnehmererfinder Gesetz, dem Arbeitgeber zu.
    Die Vergütungen hierfür, werden auch in diesem Gesetz geregelt.
    Hierbei ist für die Höhe der Vergütung auch wesentlich, ob die Erfinder
    mit der Arbeit für die Entwicklung der Neuerung vom Arbeitgeber beauftragt und bezahlt wurden,
    wie z.B durch die Beschäftigung innerhalb einer Forschungsabteilung.
    Auch die Zwangsläufigkeit der Neuerung im Bezug auf die Ausgeführte Arbeit im Unternehmen
    hat hier Einfluss.
    Am höchsten ist die Vergütung wenn der Mitarbeiter aus freien Stücken, mit eigener Idee und Betriebsfremder
    Arbeit, dem Unternehmen Zugang zu neuen Technologien verschafft hat.

    In Ihrem Falle würde ich als Angestellter Mitarbeiter, sehr Kurzfristig das klärende Gespräch
    mit dem Unternehmen suchen.
    Als freier Mitarbeiter würde ich gegenüber dem Unternehmen Druckmittel aufbauen.
    Das könnte unter Umständen so aussehen, das ich gegen die Patentanmeldung Widerspruch
    einlegen würde, mit der Begründung, dass die Neuerung bei Anmeldung des Patentes bereits
    Stand der Technik war.
    Mir würde dabei die Beweißlast in die Hand gegeben würde, wann und wo ich diese Neuerung eingesetzt habe.
    Im Erfolgsfalle würde mir als freier Mitarbeiter des Unternehmens die weitere Nutzung der Neuerung gestattet
    bleiben, was fast Gleichzusetzen ist mit einer Kostenlosen Lizenz.
    So etwas kann aber wiederum nicht im Sinne des Unternehmens sein, in welchem Sie beschäftigt sind.

    Ich empfehle Ihnen wie vielen anderen auch die Internetseite http://www.ig-eifel.de/
    Hier finden Sie neben vielen anderen Informationen, auch das Arbeitnehmererfinder Gesetz und auch ein Berechnungsportal für Erfindervergütung.
    Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang einen Hinweis.
    Ich bin kein Fachanwalt.
    Ich kann Ihnen hier nur sagen was ich selbst tun würde und wie ich mich an Ihrer Stelle
    verhalten würde.
    Das mache ich gerne für Sie.

    Freundliche Grüße
    Manfred Lauscher
  • Frank Levin
    Frank Levin    Premium Member
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    Re^4: Vertrag Erfindervergütung
    Hallo Herr Heinrichs

    wird die Erfindung , egal ob von einer Firma oder einer Privatperson, vom Deutschen Patentamt als
    schützenswert eingestuft, bekommt der Erfinder eine Urkunde.
    Auf dieser Urkunde wird die Erfindung kurz erklärt und natürlich der Erfinder genannt.
    Diese Urkunde dient dem Schutz des geistigen Eigentums. Wer dort namentlich erwähnt wird, ist Besitzer
    des Patentes.
    Es ist ratsam, die Vergütung der an der Erfindung beteiligten Personen im Vorfeld vertraglich zu regeln.

    Gruß

    Frank Levin
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  • Frank Levin
    Frank Levin    Premium Member
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    Re^6: Vertrag Erfindervergütung
    Sehr geehrter Herr Fuchs

    das hört sich recht kompliziert an. Bei komplexen Produkten wird es für einen angestellten " Erfinder" sehr schwer,
    seinen Part im Entwicklungs bzw. Erfindungsprozess zu dokumentieren.
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