PC Hilfe und Support

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  • Linda Bölke
    Linda Bölke
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    Re^30: Fragebogen auf HP verlinken
    Herr JS,
    was Sie da schreiben, entspricht nicht den Tatsachen: Sie müssen nicht "ein paar Seiten" scrollen.
    Direkt unter den Links steht das Impressum. Wenn es Sie beruhigt, kann ich es ja an den Anfang stellen.
    Im Übrigen ist mein Impressum von jeder Seite aus anklickbar.

    Eine Registernummer habe ich keine (muss ja mit meinen Dienstleistungen nicht im HR eingetragen sein) und meine normale Steuernummer muss ich nicht reinsetzen, nur die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Die brauche ich aber nicht, da ich keine Geschäfte mit dem Ausland mache.
    Einer Berufsgemeinschaft o.ä. gehöre ich auch nicht an.

    Sie können mir glauben, dass ich mich gerade, was das TMG angeht, eingehend und umfassend informiert habe.

    Linda Bölke
    This post was modified on 06 Oct 2008 at 05:15 am.
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  • Linda Bölke
    Linda Bölke
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    Re^33: Fragebogen auf HP verlinken
    "...Da steht was von leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar. Da steht nicht, dass man erst ein paar Seiten scrollen muß.

    Sagte ich nicht: "päpstlicher als der Papst"? Mein IMPRESSUM ist leicht erkennbar und auch unmittelbar erreichbar!
    Dass man erst ein paar Seiten scrollen muss, ist wieder einmal eine Ihrer üblichen Übertreibungen und stimmt so nicht.
    Noch gibt es keine Vorschrift, die besagt, dass das Impressum 5mm vom oberen und 10 mm vom seitlichen Rand entfernt stehen muss *g*

    L.B.
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  • Linda Bölke
    Linda Bölke
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    Re^35: Fragebogen auf HP verlinken
    Hallo Dirk,
    ich habe mir das Urteil mal genauer angeschaut und meine, dass der dargestellte Vorgang auf meine Seite gar nicht zutrifft.

    "...Die mit dem genannten Unterlassungsantrag beanstandete Platzierung des zu den Informationen gemäß § 6 Satz 1 TDG führenden Links "Impressum" am unteren Seitenende gemäß Anlagen K 2a - K 2d, der bei einer üblichen Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Bildpunkten erst mittels Scrollens auf der vierten Bildschirmseite sichtbar wird, verstößt, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, gegen die Erfordernisse der leichten Erkennbarkeit und der unmittelbaren Erreichbarkeit im Sinne von § 6 Satz 1 TDG. Die Informationen nach § 6 TDG müssen an gut wahrnehmbarer Stelle und ohne langes Suchen und jederzeit auffindbar sein..."

    Bei mir ist das Impressum bereits links auf der Eingangsseite in der Menüleiste sichtbar und es müssen auch keine 4 Seiten gescrollt werden, um das Impressum zu lesen. Auch andere Zwischenschritte sind nicht erforderlich -
    also: weshalb diese Aufregung?

    Netten Montag :-)
    Linda Bölke
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