Krankenpflege
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Thomas Bade Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Entlassungsmanagement GKV Versorgungsstrukturgesetz
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der §§ 39 und 112 SGBV
Weder Krankenhäuser noch Krankenkassen sind in der Lage ein verbindliches Entlassungsmanagement sofort umzusetzen, da zu viele Lücken im Gesetz sind. Zunächst sind die Krankenkassen verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Erbringung eines Entlassungsmanagements sichergestellt ist.
Die Einzelheiten sollen nur in zweiseitigen Verträgen nach § 112 SGB V geregelt werden.
Leider erfolgt keine Verbindlichkeit zum SGB XI.
Die erst kürzlich veröffentlichten Grundsätze eines koordinierten Pflegeprozesses im Rahmen eines ausführlichen pflegerischen Assessments durch ambulante Dienste nach 113 SGB XI und bereits etablierte Pflegestützpunkte bieten gute Rahmenbedingungen für ein professionelles Entlassungsmanagement. Hier könnten vorhandene Ressourcen kostenmindernd genutzt werden.
Zusätzlich sind die Grundsätze der „pflegerischen“ Leistungserbringung entsprechend des Expertenstandards Entlassungsmanagement nach § 113a SGB XI nicht im Gesetz aufgenommen worden.
Ein Entlassungsmanagement ist nun mal ohne häusliche Krankenpflege, ambulanter Pflege, HomeCare und vor allem Hausärzte nicht möglich.
Due ausführliche Stellungnahme ist Online abrufbar:
http://www.entlassungsmanagement.eu/Download/stellungnahme_g...
- 07 Sep 2011, 12:08 pm
