Krankenpflege

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  • Jürgen Streuf
    Jürgen Streuf
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    Sicherheitsbeauftragter für den Pflegedienst - hier speziell "Intensivbereich"
    Gemäß § 22 SGB VII und § 20 GUV-VA1 werden für den Pflegedienst in Krankenhäusern SICHERHEITSBEAUFTRAGTE benannt.

    Die Aufgaben umfassen Maßnahmen u.a. zur Unfallverhütung und zur Verhütung von Berufskrankheiten. Gefahren sollen beurteilt und Mängel frühzeitig erkannt werden, damit Unfallgefahren beseitigt werden werden könnnen.

    Dies wird klinikintern im Arbeitsbereich Qualitäts- und Umweltmanagement organisiert.

    Da die Umsetzung in der Praxis - ohne Weisungsbefugnis - sehr fragwürdig erscheint, hier die Frage nach Erfahrungen, Literatur, Links in diesem Bereich.


    Mit freundlichen Grüßen

    jürgen streuf
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