Krankenpflege

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  • Harald Kuhlmann
    Harald Kuhlmann    Premium Member
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    BQS unterliegt beim LSG
    Vergabe-Entscheidung für AQUA rechtmäßig - LSG weist Antrag der BQS endgültig ab - Rechtsweg ausgeschöpft

    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat am Donnerstag in Essen den Antrag der Bundesgeschäftstelle Qualitätssicherung (BQS) auf Aufhebung der Vergabeentscheidung zu Gunsten von AQUA als zur Qualitätssicherung der Versorgung im Gesundheitswesen nach § 137a SGB V beauftragtes Qualitätsinstitut endgültig abgewiesen. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag in Siegburg mit. Der Rechtsweg ist in dem Verfahren damit ausgeschöpft.

    Die jüngste Gesundheitsreform (GKV-WSG) hatte mit § 137a SGB V (Umsetzung der Qualitätssicherung und Darstellung der Qualität) den G-BA beauftragt, im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine fachlich unabhängige Institution zu beauftragen, um Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität für die Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln. Diese sollen möglichst sektorenübergreifend auf der Grundlage pseudonymisierter Patientendaten angelegt werden und nicht nur die aufgrund des Krankenhausentgeltsystems (DRG) immer kürzer werdende Krankenhausverweildauer abdecken.

    Somit kommt das Bundesweite Qualitätsinstitut zum AQUA-Institut nach Göttingen. Betroffen sind unter anderem der ambulante und stationäre Bereich, das ambulanten Operieren, die ambulante Behandlung im Krankenhaus und die Disease Management Programme (DMP).

    http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/....