Arznei- und Lebensmittelrecht, Medizinprodukte-, Apotheken- und Medizinrecht
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Michael Horak Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.AOK darf nicht für Internetapotheken werben
Hallo,
http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/C1256D88002A044A/v...
Die von der AOK Hessen betriebene offensive Werbung für Versandapotheken ist rechtswidrig. Das entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Die AOK Hessen hatte, unter anderem über ihre Mitgliederinformationsschrift „Aktuell“ sowie in umfangreichen Telefonaktionen, für den Bezug von Medikamenten über Versandapotheken wie DocMorris, Mycare und Sanicare geworben. Dabei wurden die Versicherten u.a. damit „geködert“, dass die Versandapotheken den AOK-Versicherten Ermäßigungen bei den Zuzahlungen sowie günstigere Preise bei nicht verschreibungspflichtigen Produkten anboten. Die AOK gab 12.000 -13.000 Adressen von Versicherten, die Interesse an dieser Form des Medikamentenbezugs geäußert hatten, an Versandapotheken, überwiegend an DocMorris, weiter.
Die Darmstädter Richter untersagten der AOK nun in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die weitere Werbung für Internetapotheken. Die Werbeaktionen stellten einen Verstoß gegen den zwischen Krankenkassen und Apothekerverband geschlossenen Arzneiliefervertrag dar, in dem eine Beeinflussung der Versicherten zugunsten bestimmter Apotheken untersagt sei. Vor allem die Telefonaktionen der AOK dienten nicht, wie von dieser behauptet, der Information, sondern der Beeinflussung zugunsten bestimmter, für die Krankenkassen günstiger Apotheken. Dies werde auch dadurch unterstrichen, dass mehr als zehntausend Versicherten-Adressen an Internetapotheken zu Werbungszwecken weitergeleitet wurden. Für die Versicherten sei es schwer, sich dieser Art der Beeinflussung zu entziehen.
Die Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor.
MfG Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.
http://www.diegesundheitsrechtler.de
- 12 Jun 2007, 12:59 pm
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Dr. Johannes-Christoph SteinThe company name is only visible to registered members.Re: AOK darf nicht für Internetapotheken werben
Wie ist in diesem Kontext die nachfolgende Meldung zu betrachten, die am 11. Januar bei Apotheke-adhoc.de zu lesen war?
Kopie:
Berlin - Die Techniker Krankenkasse (TK) kooperiert mit DocMorris. TK-Versicherten soll die Hälfte der Zuzahlung erspart bleiben, wenn sie bei der Versandapotheke bestellen. Außerdem winkt diese mit einem „TK-Sonder-Rabatt“ von 2,5 Prozent auf rezeptfreie Medikamente. Die TK hat Flyer an ihre Versicherten versandt und diese auf das Angebot hingewiesen.
Die Krankenkasse erklärte gegenüber APOTHEKE ADHOC, nur auf Anfrage Informationsmaterial verschickt zu haben. Darin heißt es zum Beispiel: "Wenn Sie auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, lohnt es sich ganz besonders, Ihre Rezepte bei DocMorris einzureichen." Im Anschreiben an die Versicherten beschreibt die TK Versandapotheken als "günstige und bequeme Alternative".
Wenig erfreut über die Kooperation dürften die Mitglieder des Marketing Vereins Deutscher Apotheker (MVDA) sein: Ende vergangenen Jahres hatte der MVDA ebenfalls eine Zusammenarbeit mit der TK angekündigt. Auch hierbei sollten TK-Versicherte Rabatte auf rezeptfreie Arzneimittel und zusätzliche Vorteile erhalten. Teilnehmende Apotheken müssen darüber hinaus einen Monatsbeitrag von 59 Euro plus Mehrwertsteuer bezahlen. Der Beitrittsvertrag hatte unter den Mitgliedern Diskussionen ausgelöst und dürfte mit der konkurrierenden DocMorris-Kooperation nicht attraktiver geworden sein.
Lesen Sie dazu auch: Apotheker kritisieren TK-Vertrag
http://www.apotheke-adhoc.de
Danke für eine Stellungnahme.
Gruß
Dr. J-C Stein
- 16 Jan 2008, 11:50 am
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Michael Horak Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^2: AOK darf nicht für Internetapotheken werben
SgH Dr Stein,
Dr. Johannes-Christoph Stein schrieb:
Kopie:
Berlin - Die Techniker Krankenkasse (TK) kooperiert mit DocMorris. TK-Versicherten soll die Hälfte der Zuzahlung erspart bleiben, wenn sie bei der Versandapotheke bestellen. Außerdem winkt diese mit einem „TK-Sonder-Rabatt“ von 2,5 Prozent auf rezeptfreie Medikamente. Die TK hat Flyer an ihre Versicherten versandt und diese auf das Angebot hingewiesen.
Die Krankenkasse erklärte gegenüber APOTHEKE ADHOC, nur auf Anfrage Informationsmaterial verschickt zu haben. Darin heißt es zum Beispiel: "Wenn Sie auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, lohnt es sich ganz besonders, Ihre Rezepte bei DocMorris einzureichen." Im Anschreiben an die Versicherten beschreibt die TK Versandapotheken als "günstige und bequeme Alternative".
Zum einen "lernen" die betreffenden Kassen sicherlich von jedem Fall und dessen Ausgang; die reine "Information" hatte bereits seinerzeit das Gericht für zulässig erachtet. Zum anderen lassen sich wettbewerbsrechtliche Fälle nicht pauschal und ohne Detailkenntnis mit der gebotenen Sicherheit beurteilen. Vorliegend dürfte mithin bei grober Einschätzung ein Grenzfall vorliegen.
MfG Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.
http://www.gesundheitsrechtler.de
- 31 Jan 2008, 9:38 pm
