Arznei- und Lebensmittelrecht, Medizinprodukte-, Apotheken- und Medizinrecht
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Uwe Hohmann Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Heilmittel- und Apothekenwerbung
Bei diesem Themenbereich stellen sich folgende Fragen:
Liegt eine konkrete Absatzwerbung für ein Heilmittel (u. a. Arzneimittel) oder nur eine Unternehmenswerbung vor?
Wird fälschlich der Eindruck erweckt, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann oder bei bestimmungsgemäßen Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten?
Pflichtangaben, Erinnerungswerbung
Werbung in Packungsbeilagen
Rabatte, Zuwendungen und sonstige Werbegaben, Ausnahme: Gegenstände von geringem Wert (BGH 09.09.2010 1,00 EUR)
Werbung für Fernbehandlung
Publikumswerbeverbot für bestimmte Arzneimittel (verschreibungspflichtige AM, AM gegen Schlaflosigkeit oder psychische Störungen)
Verbot in der Öffentlichkeitswerbung mit
- Angabe „ärztlich empfohlen“
- Wiedergabe von Krankengeschichten
- bildliche Darstellung in der Berufskleidung oder bei Ausübung der Tätigkeit (BGH 01.03.2007 nur, wenn geeignet, das Laienpublik unsachlich zu beeinflussen und mittelbare Gesundheitsgefährdung)
- Darstellung Wirkung vor und nach der Anwendung
- fremd- oder fachsprachliche Bezeichnungen
- Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben
- Preisausschreiben und
- Abgabe von Mustern
Werbeverbot für AM außerhalb der Fachkreise betreffend bösartige Neubildungen, Suchtkrankheiten (ausgenommen Nikotinabhängigkeit), krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft.
Uwe H. Hohmann
Fachanwalt für Medizinrecht
Uwe H. Hohmann
Rechtsanwälte
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- 14 Mar 2011, 4:46 pm
