Arznei- und Lebensmittelrecht, Medizinprodukte-, Apotheken- und Medizinrecht

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  • Uwe Hohmann
    Uwe Hohmann    Premium Member
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    Heilmittel- und Apothekenwerbung
    Bei diesem Themenbereich stellen sich folgende Fragen:

    Liegt eine konkrete Absatzwerbung für ein Heilmittel (u. a. Arzneimittel) oder nur eine Unternehmenswerbung vor?

    Wird fälschlich der Eindruck erweckt, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann oder bei bestimmungsgemäßen Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten?

    Pflichtangaben, Erinnerungswerbung

    Werbung in Packungsbeilagen

    Rabatte, Zuwendungen und sonstige Werbegaben, Ausnahme: Gegenstände von geringem Wert (BGH 09.09.2010 1,00 EUR)

    Werbung für Fernbehandlung

    Publikumswerbeverbot für bestimmte Arzneimittel (verschreibungspflichtige AM, AM gegen Schlaflosigkeit oder psychische Störungen)

    Verbot in der Öffentlichkeitswerbung mit

    - Angabe „ärztlich empfohlen“

    - Wiedergabe von Krankengeschichten

    - bildliche Darstellung in der Berufskleidung oder bei Ausübung der Tätigkeit (BGH 01.03.2007 nur, wenn geeignet, das Laienpublik unsachlich zu beeinflussen und mittelbare Gesundheitsgefährdung)

    - Darstellung Wirkung vor und nach der Anwendung

    - fremd- oder fachsprachliche Bezeichnungen

    - Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben

    - Preisausschreiben und

    - Abgabe von Mustern

    Werbeverbot für AM außerhalb der Fachkreise betreffend bösartige Neubildungen, Suchtkrankheiten (ausgenommen Nikotinabhängigkeit), krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft.

    Uwe H. Hohmann
    Fachanwalt für Medizinrecht

    Uwe H. Hohmann
    Rechtsanwälte
    Richmodstr.10
    50667 Köln
    Tel. 0221 257 83 01
    Fax 0221 257 07 43
    http://www.hohmann-koeln.de