Arznei- und Lebensmittelrecht, Medizinprodukte-, Apotheken- und Medizinrecht

Arznei- und Lebensmittelrecht, Medizinprodukte-, Apotheken- und Medizinrecht

Posts 1-1 of 1
  • Oliver Kapp
    Oliver Kapp    Premium Member   Group moderator
    The company name is only visible to registered members.
    Werbung und Angabe des Grundpreises
    Dr. Clauder´s Hufpflege :

    a) Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt die Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar.

    b) Der Grundpreis ist dann i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahr-genommen werden können (Abgrenzung gegenüber BGH GRUR 2003, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem und BGH GRUR 2008, 84 Tz. 29 und 31 - Versandkosten).

    c) Die Regelung in § 4 Abs. 4 PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten wer-den, kann nicht auf die bereits bei der Werbung bestehende Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gemäß § 2 PAngV übertragen werden.

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/doc...

    Mit freundlichen Grüßen

    Oliver Kapp