Arznei- und Lebensmittelrecht, Medizinprodukte-, Apotheken- und Medizinrecht
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Christian Schuler Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Wissensaustausch
ich habe gehört, es soll bereits erste Gerichtsentscheidungen zu Rabattverträgen der Krankenkassen mit Herstellern von Generika (Zytostatika) nach § 130 a VIII SGB V geben, die die Verträge, da sie nicht nach Vergaberecht ausgeschrieben wurden, für unwirksam eingestuft haben. Kennt jemand solche Entscheidungen?
Und jetzt meine Frage in Bezug auf das ApoRecht. Nach 130 a VIII können die KK auch die Leistungserbringer, d.h. die zytostatikaherstellenden Apotheken beauftragen, Rabattverträge zu schließen. Meinem Verständnis nach müsste dann die bauftragte Apotheke das Vergaberecht beachten und (im Auftrag der KK) ausschreiben. Das wird sich nicht wirklich ein Apotheker antun wollen!?
Gruß aus HH
C. Schuler
This post was modified on 13 Oct 2007 at 10:35 pm.- 13 Oct 2007, 10:34 pm
