Arznei- und Lebensmittelrecht, Medizinprodukte-, Apotheken- und Medizinrecht

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  • Tim Müller
    Tim Müller    Premium Member   Group moderator
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    Ästhetische Operationen von Kliniken als Pauschale abzurechnen?
    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    wir wissen ja, dass niedergelassene Ärzte auch bei ästhetischen Operationen auf Basis der GOÄ abrechnen müssen, wie uns der BGH erklärt hat. Aber was ist mit Kliniken?

    Ich weiss, dass hier häufig über Pauschalen abgerechnet wird, finde aber keine Rechtsprechung dazu. Lediglich Quaas schreibt, leider ohne Belege oder Begründung, dass hier die GOÄ analog anzuwenden wäre. Das kann ich so ohne weiteres nicht nachvollziehen.

    Also, dürfen Kliniken ästhetischen Operationen als Pauschale abrechnen? Wo stet's?

    Herzliche Grüße


    tm
  • Michael Horak
    Michael Horak    Premium Member   Group moderator
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    Re: Ästhetische Operationen von Kliniken als Pauschale abzurechnen?
    SgHK,

    Tim Müller schrieb:
    wir wissen ja, dass niedergelassene Ärzte auch bei ästhetischen Operationen auf Basis der GOÄ abrechnen müssen, wie uns der BGH erklärt hat. Aber was ist mit Kliniken?
    Abrechnungsfragen lassen sich hier idr nicht klären.

    MfG Michael Horak.
  • Tim Müller
    Tim Müller    Premium Member   Group moderator
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    Re^2: Ästhetische Operationen von Kliniken als Pauschale abzurechnen?
    Michael Horak schrieb:
    SgHK,
     
    Tim Müller schrieb:
    wir wissen ja, dass niedergelassene Ärzte auch bei ästhetischen Operationen auf Basis der GOÄ abrechnen müssen, wie uns der BGH erklärt hat. Aber was ist mit Kliniken?
     
    Abrechnungsfragen lassen sich hier idr nicht klären.

    Den Eindruck habe ich auch gewonnen ;-))
  • Michael Horak
    Michael Horak    Premium Member   Group moderator
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    Re^3: Ästhetische Operationen von Kliniken als Pauschale abzurechnen?
    Hallo,

    Tim Müller schrieb:
    Michael Horak schrieb:
    Abrechnungsfragen lassen sich hier idr nicht klären.
     
    Den Eindruck habe ich auch gewonnen ;-))

    naja, OK. Eine entsprechende Anwendung der GOÄ wird sich mit Quaas vielleicht so erklären lassen, dass mangels Regelung "wenigstens" eine angemessene Abrechnung erfolgen muss und bei dieser Frage schlicht eine analoge Anwendung der GOÄ möglich wäre. Einschlägige Fälle sind mir jedoch nicht bekannt, aber Ihre Fragestellung liegt auch ausserhalb meiner Kernkompetenz;-).

    MfkG Michael Horak
  • Tim Müller
    Tim Müller    Premium Member   Group moderator
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    Re^4: Ästhetische Operationen von Kliniken als Pauschale abzurechnen?
    Das OLG München (29 U 5136/09, 14.1.2010) sagt hierzu, dass Privatkliniken lediglich gehalten sind, ihre Preisabsprachen im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen (§§ 138, 134 BGB) zu gestalten und bezieht sich hier auf BGH NJW 2003, 1596 (1600).

    Nur der Vollständigkeit wegen ;-)
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