Arznei- und Lebensmittelrecht, Medizinprodukte-, Apotheken- und Medizinrecht

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  • Dr. Christian Rybak
    Dr. Christian Rybak    Premium Member   Group moderator
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    Bundeskabinett beschließt Versorgungsstrukturgesetz
    Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Wie bereits bislang schon bekannt war, sieht der Entwurf eine Reihe von Maßnahmen vor, die zu erhbelichen Eingriffen in die bisherige Versorgungsstruktur führen werden. Ob damit tatsächlich eine Verbesserung verbunden ist, bleibt abzuwarten und ist auf der Grundlage des derzeitigen Kenntnisstandes mehr als zweifelhaft. Wie bereits angekündigt, wird u.a. der Kreis der Gründungsberechtigten eines MVZ erheblich verkleinert. Bestehende MVZ sollen allerdings auf der Grundlage des Entwurfs Bestandsschutz genießen. Auch im Hinblick auf § 128 SGB V sind die erwarteten Änderungen auch im nunmehr vorliegenden Entwurf berücksichtigt worden. So sollen künftig unzulässige Zuwendungen im Sinne der Vorschrift auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern sein, die Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen können. Schon bislang konnten derartige Konstruktion im Grunde unter § 128 Abs. 2 SGB V gefasst werden, nun aber dürfte durch die erfolgte Klarstellung zumindest in einigen Bereichen ein wenig mehr Rechtssicherheit herrschen, wenngleich sicherlich noch erheblicher Diskussionsbedarf gegeben ist. Ich freue mich auf Ihre Meinung!