Arznei- und Lebensmittelrecht, Medizinprodukte-, Apotheken- und Medizinrecht

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  • Christian Reckling
    Christian Reckling    Premium Member   Group moderator
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    Wettbewerb unter Zahnärzten im Internet auf Preisvergleichportalen möglich?
    Das BVerfG hat mit Beschl. v. 08.12.2010 - 1 BvR 1287/0 entschieden, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn Zahnärzte sich und ihre Dienstleistungen in einem Internetportal einem Preisvergleich stellen.

    Der Beschwerdeführer, ein Zahnarzt, wendete sich gegen die berufsrechtliche Ahndung der Abgabe einer Kostenschätzung auf einer Internet-Plattform; die Kostenschätzung bezog sich auf den Befund- und Behandlungsplan eines anderen Zahnarztes.

    Das BVerfG entschied, dass allein die Wahl des Mediums Internet schon im Grundsatz nicht erlaube, die Grenzen erlaubter Außendarstellung von freiberuflich Tätigen enger zu ziehen. Die vorab entgangene Entscheidung des Berufsgerichts für Zahnärzte auf, das einen Verweis wegen der Teilnahme an einem Internetportal ausgesprochen hatte (Beschl. v. 08.12.2010, Az. 1 BvR 1287/08) wurde daher aufgehoben. Bereits Anfang Dezember hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem anderen Verfahren eine Klage gegen den Betreiber eines Internetportals für Zahnarzt-Preisvergleiche abgewiesen (BGH, Urt. v. 01.12.2010 - I ZR 55/08).

    Das streitgegenständliche Portal dient letztlich Patienten zur Kostenersparnis und folgt dabei dem Prinzip bereits verbreiteter, ähnlicher Internetportale für Preisvergleiche. Patienten können auf Grundlage eines von ihrem behandelnden Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplans anonym angeben, um welche Zahnbehandlung sie in welcher Region nachsuchen. Während der Laufzeit der Suche können bei dem Portal registrierte Zahnärzte unverbindliche Kostenschätzungen für die Durchführung der Behandlung abgeben. Beide Seiten erhalten die Kontaktdaten, sobald sich der Patient für einen bestimmten Zahnarzt entscheidet.