Arznei- und Lebensmittelrecht, Medizinprodukte-, Apotheken- und Medizinrecht
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Michael Horak Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Anforderungen für Unternehmensjuristen
Hallo,
nachdem der BGH schon im Verfahren AnwZ B 80/05 am 25.10.2006 entschied, dass die Fälle, die ein Syndikusanwalt als Angesteller bearbeitet, keine eigene Bearbeitung darstellen, soweit es um Gerichtsverfahren geht, die beauftragte Rechtsanwälte durchgeführt haben, führte der BGH weiter aus, es fehle an der Weisungsfreiheit nach § 5 FAO.
Hiergegen hatte der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese ist mit 1 BvR 142/07 im Beschlusswege am 20.3.2007 nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Syndikusanwälte müssen mithin auch ausserhalb ihrer Tätigkeit als Angestellter orginär vor Gericht tätig werden, um die diesbezüglichen Fallzahlen durch weisungsfreie, eigene Bearbeitung zu erzielen.
MfG Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.
http://www.gesundheitsrechtler.de
- 07 Jun 2007, 09:22 am
